© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  32/12 03. August 2012

Karlsruhe I
Wahlrechtsstreit geht weiter
Hans Herbert von Arnim

Wahlrecht ist Machtrecht. Von seiner Gestaltung kann der Erfolg einer Partei mit abhängen. Deshalb wollte die Koalition an Überhangmandaten festhalten. Die Union hatte 2009 ja 24 erhalten und hofft auch 2013 darauf. Umgekehrt ist die Opposition dagegen. Der Senat hat nun einstimmig bis zu 15 ausgleichslose Überhangmandate gestattet, obwohl diese auch in geringerer Zahl die Wahlgleichheit verfälschen. Das war offenbar ein Kompromiß zwischen Regierung und Opposition, aber wohl auch zwischen den acht Richtern. 1997 hatte der Senat nämlich die damals 16 Überhangmandate (12 der CDU und vier der SPD) noch zugelassen. Allerdings in einer 4:4-Entscheidung, bei der die Richter entsprechend den politischen Farben abstimmten, denen sie ihre Wahl verdankten.

Jetzt wollte man offenbar eine derartige Peinlichkeit vermeiden und zugleich dem Gesetzgeber eine Richtschnur geben, um keine verfassungswidrige Bundestagswahl zu riskieren. Ohne Gerangel wird es aber auch dieses Mal nicht abgehen, siehe Machtrecht. Nicht einfach wird auch die Aufteilung der 15 zulässigen Überhangmandate, falls Union und SPD welche bekommen, zusammen aber mehr als 15.

 

Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim ist Verfassungsrechtler an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

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