© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30-31/12 20. Juli / 27. Juli 2012

Leserbriefe

Zu: „Ein Klettergerüst als Feigenblatt“ von Hans von Stackelberg, JF 29/12

Zusätzliches Sportgerät

Homerisches Gelächter erfüllte Gottes Hafen der Ewigkeit, als die Seelen einstiger Segelschiffmatrosen beim Rundblick auf die Erde den statischen Übungsmast der Marineschule Mürwik entdeckten. Wer, außer in der Sache Unkundige und Weichlinge mit überhöhten Sicherheitsansprüchen, kann es ihnen verdenken und in dem verkleinerten Nachbau eines orginalen Mastes der „Gorch Fock“ mehr sehen als ein zusätzliches Sportgerät?

Günter Wegner, Schwerin

 

 

Zum Schwerpunktthema: „Das Ethos des Verrats“, JF 29/12

Ich kannte keinen Kameraden

Als das Attentat vom 20. Juli 1944 verübt wurde, war ich Freiwilliger auf einer Kavallerieschule. Dort waren Freiwillige aus ganz Europa, vor allem Adelige aus dem Baltikum. Ich kannte keinen Kameraden, der nicht erschüttert war, zu diesem Zeitpunkt so vorzugehen. Schließlich waren wir auf dem Rückzug und es galt, Millionen von Deutschen vor den Sowjets in Sicherheit zu bringen. Schon vorher war bekannt, daß der „deutsche Widerstand“ keine Reaktion von den „Befreiern“ erfuhr. Der ehemalige Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier sagte: „Was wir im deutschen Widerstand während des Krieges nicht wirklich begreifen wollten, haben wir nachträglich vollends gelernt: Daß der Krieg schließlich nicht gegen Hitler, sondern gegen Deutschland geführt wurde. Das Scheitern aller unserer Verständigungsversuche aus dem Widerstand (...) war deshalb kein Zufall.“

Gustav-Adolf J. Gölzen, Nürnberg

 

„Kollateralschaden“ vergessen

Die Wertschätzung für Stauffenberg und die anderen Männer des 20. Juli kann ich nicht teilen! Während Hitler davonkam, wird immer wieder weggelassen, daß durch die Bombe vier Leute ermordet und acht weitere schwer verletzt wurden. Ist dies der „Kollateralschaden“ einer vermeintlich höheren Moral, und sind diese Leute nicht Menschen, die es wert sind, ihrer zu gedenken? Zudem: Wer glaubt ernsthaft, daß sich unsere Kriegsgegner, den sicheren Sieg vor Augen, auf Verhandlungen mit einigen abtrünnigen Militärs eingelassen hätten, die überdies keinerlei Legitimation durch das Volk hatten?

Gerald Hundertmark, Gelsenkirchen

 

 

Zu: „‘Ich kann da nur staunen’“, im Gespräch mit Georg Meyer, JF 29/12

Landesverrat bleibt Verbrechen

Sollte die JF sich mit den Aussagen von Meyer identifizieren, dann hätte sie bei ihrer Kanonisierung des Widerstandes den Rubikon überschritten. Bisher war es doch wohl Konsens, daß man über Hochverrat diskutieren kann, Landesverrat aber als Verbrechen eingeordnet bleibt. Hans Oster und Fritz Kolbe sind Verbrecher, die den Tod deutscher Soldaten aufgrund ihrer Verratshandlungen in Kauf genommen haben. Obwohl das kein Maßstab ist, bin ich mir sicher, daß Stauffenberg diese Einschätzung vorbehaltlos geteilt hätte. Kolbe besaß zudem die Charakterlumperei, sich als Zeuge der Anklage im Nürnberger Prozeß den Amerikanern anzudienen, und die Frechheit, sich nach dem Krieg um Wiedereinstellung in den Auswärtigen Dienst zu bemühen, was zum Glück verhindert wurde. Dem Zeitgeist entsprechend wurde vor kurzem ein Saal des Auswärtigen Amtes nach ihm benannt.

Ernst S. von Heydebrand, Vallendar

 

 

Zu: „Lauter Dolchstöße“ von Matthias Bäkermann, JF 25/12

Ein kapitaler Trugschluß

Die Widerständler glaubten, mit der Beseitigung Hitlers einen ehrenvollen Frieden mit den Alliierten schließen zu können – ein kapitaler Trugschluß. Schließlich ging es Churchill einzig um die Vernichtung Deutschlands als wirtschaftlicher Konkurrent. Bekanntlich wollte er die Kraft des deutschen Volkes ein für allemal zerschmettert sehen, egal ob sie in der Hand von Hitler oder von einem Jesuitenpater liege.

Heinz Hochapfel, Zweibrücken

 

 

Zu: „Historische Amnesie“ von Josef Kraus, JF 28/12

Vierzig Prozent sind Realisten

Vierzig Prozent der befragten Jugendlichen können nicht zwischen Demokratie und Diktatur unterscheiden. Für Professor Klaus Schroeder ist dies „erschreckend“. Ich meine dagegen, dieser Teil der Jugendlichen will gar nicht unterscheiden, weil er realistisch ist! Die scheinheiligen Reden der Politikerkaste, ihre heuchlerische Moral sowie die willkürliche Auslegung der Gesetze und die Aushebelung unseres Grundgesetzes führen eben dazu, daß die eingangs genannten Begriffe verschwimmen beziehungsweise zur Parteidemokratur verschmelzen.

Alban Hirsch, Lauf

 

Mehr Fälschung zu befürchten

Ich stimme zu, daß die Geschichtskenntnisse unserer Jugend mehr als mangelhaft sind, vor allem die Zeit vor 1933 betreffend, und daß deshalb mehr Geschichtsunterricht notwendig ist. Allerdings befürchte ich, daß der Unterricht durch „moderne“ Geschichtslehrer zu mehr Geschichtsverfälschung führen wird, vergleichbar der Phoenix-Sendung „Bismarck – Kanzler und Dämon“, in der dieser mit Hitler verglichen wurde.

Dr. Klaus Bemmann, Burgwedel

 

 

Zu: „Kampf um die Vorhaut“ von Birgit Kelle, JF 28/12

Religionsfreiheit abgeschnitten

Diesen Ausführungen ist entschieden zu widersprechen. Das von Ihrer Kolumnistin mißbilligte Urteil des Landgerichts Köln ist richtig. Die Beschneidung ist als chirurgischer Eingriff rechtlich zunächst eine Körperverletzung. Rechtmäßig wird der Eingriff erst durch die Einwilligung des Patienten. Im Falle eines unmündigen Kindes wird diese durch die seiner Eltern ersetzt. Diese Einwilligung können sie von Rechts wegen aber nur zu einer medizinisch indizierten und lege artis durchgeführten Behandlung geben. Bei der Beschneidung wird besonders deutlich, daß es um die Grundrechte des Kindes aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes geht. Auch das Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, seine Menschenwürde ist unantastbar. Die Entfernung der Vorhaut ist eine nicht rückgängig zu machende Veränderung des Körpers. Der erwachsen gewordene Mensch, der nach unserer Verfassung das Recht hat, sich eigenständig für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft zu entscheiden, kann dann dieses äußere Zeichen der Religionszugehörigkeit nicht mehr ablegen: Er bleibt stigmatisiert.

Eine dauerhafte Kennzeichnung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft verletzt das Recht des Kindes auf seine negative Religionsfreiheit. Das vermeintliche Recht der Eltern, ihr Kind beschneiden zu lassen, kann auch nicht damit begründet werden, daß sie auch sonst über die Gesundheit ihres Kindes entscheiden und es impfen lassen. Denn dabei geht es um medizinisch indizierte Eingriffe in den Körper, die in der Regel das Kindeswohl gebietet. Ungeeignet erscheint auch der Hinweis, daß durch dieses Urteil die Eltern nun vermehrt ihre Kinder nicht „unter hygienisch einwandfreien Umständen in der Charité, sondern von Scharlatanen in Hinterhöfen“ beschneiden lassen werden. Denn diese „Scharlatane in Hinterhöfen“ sind ja speziell für diese Tätigkeit geschulte Männer, die in ihren Religionsgemeinschaften hohes Ansehen genießen. Andererseits wäre an dieser Stelle auch auf den heiligen Paulus im Kapitel 2 seines Briefes an die Kolosser hinzuweisen. Dort werden die Beschneidung ebenso wie religiöse Speisevorschriften als Scharlatanerie verdammt, auch und obwohl es sich dabei um schon damals Jahrtausende alte religiöse Vorschriften gehandelt hat.

Rainer Thesen, Nürnberg

 

Mit Nazikeule auf die Vorhaut

Für den Präsidenten der Europäischen Rabbinerkonferenz, Pinchas Goldschmidt, ist das Urteil gegen die Beschneidung der „schwerste Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust“. Gerne wird in der Debatte auch die scheinbar greifbare Parallele zur Taufe gezogen. Zwar tifft es zu, daß sich ein Kleinkind nicht gegen diesen Ritus wehren kann. Doch bei einer Beschneidung wird ein operativer Eingriff vorgenommen – eine religiöse Kennzeichnung, ja vielleicht auch Brandmarkung, welche ein Leben lang zu tragen ist. Es ist daher nicht richtig, Kinder gegen ihren Willen zu beschneiden. Wenn sich das Kind mit seinem 16. Lebensjahr hierfür entscheidet, ist der Willen des Kindes gewahrt – was ist daran also falsch? Ebenso ist die Beschneidung von Jungen in Deutschland, das kein Land der dritten Welt ist, aus hygienischen Gründen nicht von dringlicher Notwendigkeit. Die Äußerungen von Rabbi Goldschmidt hingegen sind ein Schlag mit der Nazikeule gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Daniel Geyer, Wolfschlugen

 

Strafbare Körperverletzung

Beschneidungen zählen zu den archaischen Bräuchen, die ursprünglich – zum Beispiel bei den australischen Aborigines – im Rahmen von Initiationsriten erfolgten. Aufgrund der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben die Vertragsstaaten alle Maßnahmen zu treffen, „um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“. Die medizinisch unbegründete Beschneidung stellt einen solchen Brauch dar und ist daher als strafbare Körperverletzung zu werten, wie in Schweden 2001 geschehen. Im übrigen ist zu fragen, was die im zarten Kindesalter ungefragt abgeschnittene Vorhaut mit Religion zu tun hat. Macht die unfreiwillige Opferung des Hautsäckchens einen Menschen gottgefälliger?

Prof. Dr. med. Manfred Stöhr, Augsburg

 

 

Zu: „Der Respekt ist verlorengegangen“ von Henning Hoffgaard, JF 25/12

Erfundene Vorwürfe

Tagtäglich werden Beamte unter Androhung aller möglichen rechtlichen Konsequenzen zur Fügsamkeit dem Bürger gegenüber genötigt, weil sich in der Bevölkerung – insbesondere unter muslimischen Zuwanderern – herumgesprochen hat, daß Polizeiverwaltung, Staatsanwaltschaften und Gerichte die tatsächlichen oder auch erfundenen Vorwürfe aus der Bevölkerung gern aufgreifen und gegen den Beamten verwenden, da dieser das rechtlich wehrlosere Opfer ist. Und natürlich unterhält die Polizei keine Rechtsabteilung zur Abwehr solcher Vorwürfe. Da passiert es schon, daß sich die Polizeiverwaltung – die vielfach aus Verwaltungs­angestellten besteht, die noch nie einen Streifenwagen von innen gesehen haben – beim beschwerdeführenden Bürger für das Handeln eines Beamten entschuldigt, ohne den betreffenden Beamten gehört zu haben, ganz abgesehen von der oft jahrelangen Dauer des zwingend durchzuführenden Disziplinarverfahrens.

Stefan Hammer, Dresden

 

 

Zur Meldung: „‘Herrschende Lehre’ kontra ‘Klimaleugner’“, JF 25/12

Genial groteske Vorstellung

Im März 2007 besuchte ich Professor Ulrich Cubasch, Direktor des meteorologischen Instituts der Freien Universität Berlin, und seinen Oberassistenten. 10.000 Euro ermöglichten die freundliche Aufnahme. Diese Summe hatte ich damals als Privatmann als Preisgeld ausgeschrieben für eine Didaktik der Physik des sogenannten „Treibhauseffektes“, die allgemein gut verständlich und experimentell nachvollziehbar formuliert sein sollte. Diese Aufgabe war 2007 noch nicht zufriedenstellend gelöst – und ist es bis heute nicht.

Die Berliner Meteorologen waren damals Chefentwickler der deutschen Klimamodelle, und sie sind es wohl heute noch. Eine Fachfrage von mir führte seinerzeit das abrupte Gesprächsende herbei. Man entließ mich kurzerhand mit der Bemerkung, ich sei offenbar auch nur ein solcher „Klimaskeptiker“. Dabei hatte ich nur danach gefragt, ob die Herren denn auch die „Anisotropie der Luft“ in den Klimamodellen berücksichtigt hätten. Darauf erklärten diese, sie verstünden meine Frage nicht. Brav erklärte ich, sie mögen doch bitte einmal einen Finger zwei Minuten rechts neben die Flamme einer Kerze halten und dann zwei Minuten darüber. Den Herren war sofort bewußt, wie das gemeint war. Die Luft würde ihrem Finger schmerzlich klarmachen, was die „Anisotropie der Luft“, die „Ungleichheit der physikalischen Eigenschaften der Luft im Gravitationsfeld“ für Konsequenzen hätte. Doch die nationalen Klimamodelle berücksichtigen dies nicht. Die vom Skeptizismus befreite Physik macht es möglich, daß Spurengase aus der frei beweglichen Atmosphäre ein „geschlossenes Treibhaus“ für elektromagnetische Strahlung machen – eine genial groteske Vorstellung.

Dr. Gerhard Stehlik, Hanau

 

 

Zum Schwerpunktthema: „Farbe bekennen“, JF 24/12

Viel zu lange totgeschwiegen

Nach EM und Sommerpause dürften sich die Blicke wieder auf die heimischen Fußballplätze richten. Deshalb nochmals Dank für Ihre Berichte über Ausländergewalt im Fußballsport. Dieses Thema wurde viel zu lange totgeschwiegen. Mitte der neunziger Jahre hatte ich selbst noch Fußball gespielt. Wir waren eine rein deutsche Jugendmannschaft mit großem Zusammenhalt. Mit der Masseneinwanderung kamen immer mehr Ausländer in unsere Mannschaft, die im Training teils sehr aggressiv zu Werke gingen, vor allem wenn sie verloren.

Bei unseren Saisonspielen kam es häufiger zu unglaublichen Vorkommnissen durch meine ausländischen „Mannschaftskameraden“ und durch deren Eltern. Einer dieser Mitspieler wurde vollkommen zu Recht vom Platz gestellt. Es folgten wüste Beschimpfungen, und dann ging mein „Mannschaftskamerad“ mit einem Klappspaten auf den Schiedsrichter los. Daraufhin war ich der erste Spieler meiner Mannschaft, der seine Kickschuhe an den Nagel gehängt hat. Viele andere folgten.

Dominik Knauer, Überlingen

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