© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/12 13. Juli 2012

Verfassung ohne Schutz
Die Skandale beim Verfassungsschutz offenbaren die grundsätzlichen Fehler im System
Michael Paulwitz

Rücktritte, Vertuschungsskandale, ein Bundesinnenminister, der „dringenden Reformbedarf“ sieht und „knallhart durchgreifen“ will, grünrotlinke Oppositionsstimmen, die den Verfassungsschutz am liebsten gleich ganz abschaffen würden – im Zusammenhang mit der mutmaßlichen „Zwickauer Terrorzelle“ ist das Ansehen des Nachrichtendienstes in den Keller gerauscht. Auf die Kernfrage weiß die politische Klasse keine Antwort: Braucht Deutschland einen Inlandsgeheimdienst, und wenn ja, wozu?

In der jetzigen Erscheinungsform jedenfalls sind die Schlapphüte nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich für Rechtsstaat und Demokratie. Das hat zum einen mit der Struktur des in ein Bundesamt und sechzehn Länderbehörden gegliederten Verfassungsschutzes zu tun – die föderale Organisation bedeutet in der Praxis provinzielle Verzettelung, Ineffektivität und Stümperei beim Informationsaustausch. Die als Barriere gegen totalitären Mißbrauch gemeinte formale Trennung von den Polizeien befördert in der Realität absurde Hahnenkämpfe und gegenseitiges Belauern und Behindern.

Noch gründlicher allerdings wird der Verfassungsschutz durch das widersprüchliche Sammelsurium seiner Aufgaben diskreditiert. Die notwendigen und staatspolitisch gebotenen Aufträge – Terroraufklärung, Geheim- und Wirtschaftsschutz, Spionageabwehr – geraten konstant ins Hintertreffen gegenüber dem kontinuierlich ausgebauten politischen Mißbrauch der entsprechenden Behörden als „Etabliertenschutz“ zur Bekämpfung und Diskriminierung mißliebiger Meinungen, Medien und Parteien.

Gerade auf diesem Gebiet finden die größten Fehlleistungen und Skandale der VS-Ämter statt. Aus der Beobachtung vermeintlicher und tatsächlicher Rechts- und Linksextremisten ist staatlich organisierte Denunziation und Gesinnungsschnüffelei geworden, die Rechtsstaat und Verfassung nicht schützt, sondern aushöhlt. Die vom Staatsrechtler Dietrich Murswiek angeprangerte „Verdachtsberichterstattung“ der VS-Berichte, die gegen einzelne Presseorgane und Parteien unbewiesene „Kaskaden des Verdachts“ aufbauen und sie so in ihren Grund- und Freiheitsrechten einschränken, ist im JUNGE FREIHEIT-Urteil von 2005 und im „Republikaner-Urteil“ von 2006 zwar als rechtswidrig gebrandmarkt worden, wirkt aber dennoch fort.

Die Unterwanderung insbesondere der rechtsextremen Szene durch V-Leute und Informanten hat längst Dimensionen angenommen, die über eine – rechtsstaatlich ebenfalls fragwürdige – nachrichtendienstliche Ausforschung weit hinausgehen. Bereits das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens hat ahnen lassen, daß dieses Lieblingsobjekt des „Kampfes gegen Rechts“ vom Geheimdienst eher gesteuert als „beobachtet“ wird.

Die führende Rolle von V-Leuten beim Aufbau und der Finanzierung rechtsextremistischer Strukturen oder „Kameradschaften“ und ihre Verstrickung in spektakuläre rechtsextreme Straftaten – von dem V-Mann Bernd Schmitt, der in seiner Kampfsportschule die späteren Brandstifter von Solingen schulte, bis zum langjährigen V-Mann und NPD-Funktionär Tino Brandt, führender Kopf des „Thüringer Heimatschutzes“, dessen Umfeld auch die Zwickauer Terrortruppe entstammt – offenbart den Kern des Problems: Verfassungsschützer „paktieren“ nicht klammheimlich mit „Nazis“, wie von links und von seiten türkischer Verbände gern unterstellt wird – sie basteln sie sich immer wieder mal selbst, um mit diesem Popanz die Bürger zu erschrecken und letztlich die eigene Existenz zu rechtfertigen.

Dieser staatliche Beschaffungsextremismus, die über jedes Maß und Ziel hinausschießende Instrumentalisierung des „Verfassungsschutzes“ für den „Kampf gegen Rechts“, ist die eigentliche Wurzel des NSU-Skandals. Die Reformvorschläge von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), die auf eine stärkere Zentralisierung der Strukturen zielen, kratzen folglich nur an der Oberfläche der Mißstände. Folgerichtig wäre es, den „Verfassungsschutz“ aus dem politischen Meinungskampf ganz herauszunehmen und auf seine Kernaufgaben in der Spionage- und Terrorabwehr zu beschränken. Gesinnungen geheimdienstlich zu bespitzeln ist ohnehin ein vordemokratisches Relikt; die Verfolgung politisch motivierter Straftaten wiederum ist beim Staatsschutz am besten aufgehoben. Zwar sind auch Landeskriminalämter nicht gegen politisch angeordneten Beschaffungsextremismus immun, wie der Fall „Axel Reichert“ zeigt, jenes Verdeckten Ermittlers, der in Karlsruhe eine Neonazi-„Kameradschaft“ aus jugendlichen Fußballfans aufbaute und mit NS-Ideologie vollpumpte; aber die Hürden sind doch ungleich höher.

Freilich ist keiner in der politischen Klasse ernsthaft bereit, auf den „Verfassungsschutz als Etabliertenschutz“ für die Schmutzarbeit im Kampf gegen eine unerwünschte Opposition zu verzichten. Schon gar nicht auf der Linken, wo man nichts dabei findet, Bürger zu bespitzeln und geheimdienstlich einzuschüchtern, solange es nur „gegen Rechts“ geht. Wenn Rote und Grüne die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordern, dann nur, um die gesinnungspolizeilichen Aufgaben gleich ganz zu privatisieren und an die eigenen Gesinnungsfreunde von der „Antifa“ zu vergeben.

Bleibt die Frage, wer denn nun die Verfassung noch schützen soll, wenn die wirklich gefährlichen Verfassungsfeinde längst Merkel oder Schäuble, Steinmeier oder Trittin heißen und sich gerade anschicken, Deutschland als demokratischen Nationalstaat abzuschaffen und statt dessen einen europäischen Superstaat zu errichten. Der einzige halbwegs funktionierende Verfassungsschutz, der ihnen noch in den Arm fallen könnte, ist das Bundesverfassungsgericht.

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