© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/12 06. Juli 2012

Einschränkung des deutschen Jagdrechts
Nur die Sauen freut’s
Karl Feldmeyer

Wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über die Unrechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Grundbesitzern in Jagdgenossenschaften deutsches Recht wird, dann steht das deutsche Jagdrecht insgesamt zur Disposition.

Seit der Revolution von 1848, mit der das Jagdprivileg der Fürsten endete und das Jagdrecht an den Grundbesitzer überging, gilt in Deutschland das Prinzip der Revierjagd. Wer mehr als 75 Hektar besitzt, hat das Recht, darauf die Jagd selbst auszuüben. Die kleineren Flächen in den Gemarkungen werden zu Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen, die von der Jagdgenossenschaft verpachtet werden. Die Pacht wird unter die Grundeigentümer verteilt. Jeder Besitzer ist zur Mitgliedschaft gesetzlich verpflichtet. Nur dadurch können zusammenhängende Flächen entstehen, die Voraussetzug einer sachgemäßen Jagd sind . Nun hat der Gerichtshof dem Kläger, einem Veganer aus Baden-Württemberg, recht gegeben und diese Zwangsmitgliedschaft als unverhältnismäßige Belastung bewertet. Künftig dürften Eigentümer zur Mitgliedschaft nicht mehr gezwungen werden.

Wenn dies deutsches Recht wird und der Kläger viele Nachahmer findet, ist das deutsche Jagdsystem am Ende. Die Folgen werden die Sauen freuen – die Kläger weniger.

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