© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/12 29. Juni 2012

Karlsruhe prüft das Asylbewerberleistungsgesetz
In den Rücken fallen
Michael Paulwitz

Asylbewerber sind nicht Teil der Solidargemeinschaft. Es gibt also keinen Grund, Menschen, die kurzzeitig Zuflucht vor Verfolgung gefunden haben, auf demselben Niveau zu versorgen wie einheimische Arbeitslose. Die fahrlässigen Vergleiche des Bundesverfassungsgerichts zwischen den Leistungen für Asylbewerber und den Hartz-IV-Sätzen machen ein gefährliches Faß auf.

Asylbewerber werden knapp gehalten, um die Anreize für Wirtschaftsflüchtlinge zu minimieren. Die Schweiz hat aus eben diesem Grund angesichts anschwellender Flüchtlingsströme aus dem Maghreb Asylbewerbern die Sozialhilfe entzogen und zahlt nur noch „Nothilfe“. Deutschland wäre von allen guten Geistern verlassen, wenn es als der Industriestaat mit den höchsten Flüchtlingszahlen gerade jetzt den entgegengesetzten Weg ginge.

EU-Kommission und Einwanderungslobby würden darüber allerdings jubeln: Sie betreiben beharrlich die Ausweitung der Asylgründe und die volle Gleichstellung von Asylbewerbern beim Sozialleistungsbezug, um das Asylrecht zum regulären Einwanderungstor auszubauen. Der hinhaltende Widerstand Berlins gegen entsprechende EU-Richtlinien wird zusehends einsamer. Das oberste deutsche Gericht sollte die nationale Rechtsposition stärken, statt ihr in den Rücken zu fallen.

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