© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/12 22. Juni 2012

Meldungen

Salafisten: Polizei prüft Terror-Verbindung

Berlin. Nach den Durchsuchungsaktionen gegen islamistische Salafisten in der vergangenen Woche prüfen die Ermittler offenbar Verbindungen zur terroristischen Sauerland-Zelle. Laut Spiegel stellten die Fahnder in der Solinger Millatu-Ibrahim-Moschee persönliche Unterlagen des 2010 als Rädelsführer der Sauerland-Gruppe zu zwölf Jahren Haft verurteilten Fritz Gelowicz sicher. Gelowicz hatte gestanden, Anschläge auf amerikanische Soldaten geplant zu haben. Im Zuge der Polizeiaktionen, bei denen zeitgleich in sieben Bundesländern Wohnungen, Moscheen und Vereinsräume durchsucht wurden, hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die salafistische Vereinigung „Millatu Ibrahim“ verboten. Diese habe Moslems in Deutschland zum aktiven Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung aufgerufen. (ms)

 

Grüne Jugend verteidigt Aufkleber

Berlin. Die Grüne Jugend hat ihren Anti-Patriotismus-Aufkleber (JF 25/12) gegen Kritik aus der Jungen Union verteidigt. Es gehe bei Patriotismus um mehr als nur um Fähnchen und Fußball, heißt es in einer Erklärung. „Die Trennung zwischen guten PatriotInnen und schmuddeligen NationalistInnen gibt es nicht; der positive Bezug zum eigenen ‘Vaterland’ bedeutet immer auch die Abwertung von anderen, weil sie zum Beispiel AusländerInnen sind oder homosexuell“, beklagt die grüne Parteijugend. „Wir verweigern uns dieser nationalen Symbolik, weil wir uns jeglicher nationalen Symbolik verweigern. Wir wollen das Konzept des Nationalstaats überwinden.“ Zuvor hatte die Junge Union den Aufkleber, auf dem eine durchgestrichene Deutschlandfahne abgebildet ist, verurteilt. Mit der Aktion gebe sich der Grünen-Nachwuchs wieder einmal der Lächerlichkeit preis, kritisierte die JU. (krk)

 

Junge Liberale kritisieren Volksverhetzung

REGENSBURG. Die Jungen Liberalen Bayerns haben eine Änderung des sogenannten Volksverhetzungsparagraphen gefordert. Bislang ist jede Meinungsäußerung verboten, welche „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Dieses Verbot stelle eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, die leicht mißbraucht werden könne, heißt es in einem Beschluß, den der bayerische FDP-Nachwuchs auf seinem Landeskongreß in Regensburg gefällt hat. „Gerade die Begriffe ‘Billigung’ und ‘Verharmlosung‘ lassen einen solch weiten Interpretationsspielraum zu, daß vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch erfüllt ist“, heißt es darin. „Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen.“ Damit werde nur ein „Gesinnungsstrafrecht“ geschaffen. (FA)

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