© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/12 25. Mai 2012

Meldungen

Wehrmachtsjustiz nicht zwangsläufig Unrecht

Leipzig. Einem Wehrmachtsrichter, der an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten tätig war, kann nicht grundsätzlich unterstellt werden, er habe gegen die Menschlichkeit oder die Rechtsstaatlichkeit verstoßen und dem nationalsozialistischen Regime erheblichen Vorschub geleistet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Nachfahren eines ehemaligen Wehrmachtsrichters, der in Norwegen eingesetzt wurde, hatten vom Land Berlin Ausgleichszahlungen für den 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Besitz gefordert. Das Land hatte dies mit der Begründung abgelehnt, der Mann habe als Richter dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet. Die Richter verwiesen nun jedoch darauf, daß keine Einzelheiten der Amtsführung des Mannes bekannt seien. Andererseits könne weder „aus zeitgeschichtlichem Erfahrungswissen“ noch aus allgemein zugänglichen Quellen abgeleitet werden, daß grundsätzlich jeder Richter an einem Feldgericht gegen die vorgegebenen natürlichen Rechte des Einzelnen verstoßen habe oder die Ziele des Nationalsozialismus „in erheblicher Weise“ gefördert habe. Vielmehr sei der Forschung zu entnehmen, daß bei aller Perversion der Rechtsordnung eine Minderheit der Wehrmachtsrichter bestrebt gewesen sei,
Unrecht zu vermeiden. (ms)

 

Rohrbomben entpuppen sich als Nebelsätze

Berlin. Bei den auf der sogenannten Revolutionären 1.-Mai-Demonstration in Berlin gefundenen Gegenständen handelte es sich doch nicht um Rohrbombem (JF 21/12). Die amtierende Berliner Polizeipräsidentin Margarete Koppers sprach am Montag vor dem Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von einem nicht explosionsfähigen „pyrotechnischen Nebelsatz“. Gleichzeitig räumte sie Fehler in der Informationspolitik ein. Erstmals sei der Schnelltest bei der chemischen Analyse nicht richtig gewesen. Dies habe zur falschen Einschätzung der Gefährlichkeit geführt. (ms)

 

Polizei versetzt Pro-NRW-Mitglied

Berlin. Der Aachener Polizeipräsident Klaus Oelze hat den Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm vom Dienst suspendiert, weil dieser Funktionär der Bürgerbewegung Pro NRW ist. Palm stehe im Verdacht, „in seiner Eigenschaft und im Auftreten als Kreis- und stellvertretender Landesvorsitzender der Partei Pro NRW gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen zu haben“, hieß es in einer Mitteilung der Polizei. Pro NRW gelte als rechtsextrem und sei laut Verfassungsschutzbericht verfassungsfeindlich. Was genau Palm vorgeworfen wird, wollte die Polizei auf Nachfrage der JF nicht angeben. Der Polizeihauptkommissar war bereits vor knapp zwei Jahren versetzt worden, nachdem er zum Kreisvorsitzenden gewählt worden war. (krk)

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