© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/12 04. Mai 2012

Meldungen

Streit um Wahlkampf von Pro NRW

Berlin. Die Bürgerbewegung Pro NRW hat sich im Streit um das Verbot von Mohammed-Karrikaturen gegen den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) durchgesetzt. Nach Angaben von Pro NRW hob dasVerwaltungsgericht Düsseldorf am Montag das von Jäger Ende der vergangenen Woche per Erlaß den Kreispolizeibehörden aufgegebene Verbot auf, die Karikaturen von Kurt Westergaard in der Öffentlichkeit zu zeigen. Hintergrund ist eine Reihe von geplanten Wahlkampfveranstaltungen unter dem Motto „Freiheit statt Islam-Tour“, bei der vor 25 Moscheen unter anderem bekannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Jäger hatte die geplanten Veranstaltungen scharf kritisiert. „Pro NRW betreibt geistige Brandstiftung. Die Partei nimmt dabei bewußt in Kauf, daß sich Muslime provoziert und verunsichert fühlen“, sagte er der Welt. (ms)

 

Gericht kippt Extremismusklausel

Dresden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zur sogenannten „Demokratieerklärung“ hat die SPD Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert, die Extremismusklausel wieder zurückzuziehen. Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, würden durch sie „unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt“, kritisierten Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der Sprecher der Arbeitsgruppe „Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion, Sönke Rix. Die Extremismus-klausel sieht vor, daß Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus nur Fördergelder aus Bundesprogrammen erhalten, wenn sie sich schriftlich zum Grundgesetz bekennen. Zudem sollen die Initiativen verpflichtet werden, auch Partner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Das Gericht entschied nun, daß die Demokratieerklärung teilweise zu unbestimmt formuliert und damit rechtswidrig sei. (krk)

 

Hessen weist radikalen Islamisten aus

Wiesbaden. Der radikalislamische Prediger Mohammed M. muß Deutschland innerhalb eines Monats verlassen. Der Salafist mit österreichischer Staatsbürgerschaft darf auch nicht wieder nach Deutschland einreisen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er zwangsweise abgeschoben, gab Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) in der vergangenen Woche bekannt. Der Anwalt von Mohammed M., Michael Murat Sertsöz, erwägt, Rechtsmittel einzulegen. Er fasse einen Widerspruch und eine gerichtliche Überprüfung ins Auge, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Mohammed M., der in Österreich wegen Terrorunterstützung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, lebte zuletzt in Solingen. Im März zog er ins südhessische Erbach. Unter anderem in Internetvideos bekannte sich Mohammed M. offen zu einem militanten Dschihad. (FA)

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