© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/12 06. April 2012

Staatsanwaltschaft speziell für Bundeswehr
Mehr Rechtssicherheit
Michael Vollstedt

Die Bundeswehr wird Interventionsarmee und, so Verteidigungsminister de Maizière, Deutschland soll sicherheitspolitisch künftig eine „normale“ Rolle spielen. Dazu gehört allerdings, den militärischen Charakter bewaffneter Konflikte zu verstehen und politisch zu akzeptieren. Und militärisches Vorgehen im Einsatz wäre, wie bei Oberst Klein im Fall Kundus, nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu beurteilen. Die CDU/CSU-Initiative für eine auf diesen Rechtsbereich spezialisierte, zentrale Staatsanwaltschaft ist ein richtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit.

Es kommt aber mehr auf die Richter an als auf die Staatsanwälte: Denn einerseits räumt das Völkerstrafgesetzbuch Ermessensspielraum ein, um die Verhältnismäßigkeit eines militärischen Vorgehens zu beurteilen, andererseits sind die dort aufgeführten Straftatbestände unterschiedlich auslegbar. Um so mehr wäre, trotz des bekannten Widerstands der FDP, die Schaffung eines allein zuständigen, mit der Staatsanwaltschaft verbundenen Gerichts vonnöten. In der Frage der Verhältnismäßigkeit müßten sich die Richter überdies auf die Bundesregierung stützen – deren unbedachtes Hin und Her wie im Fall Kundus darf sich nicht wiederholen!

 

Michael Vollstedt ist Generalmajor a.D.

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