© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  12/12 16. März 2012

Bundesgerichtshof urteilt über Hausverbot
Vertragsfreiheit
von Michael Paulwitz

Niemand kann gezwungen werden, Geld zu verdienen, auch wenn seine Ablehnungsgründe noch so weit hergeholt sind: Das ist die eine Seite des Bundesgerichtshof-Urteils zum Fall eines brandenburgischen Hoteliers, der den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt nicht beherbergen wollte. Anstößig daran ist allenfalls, daß die sogenannte „Antidiskriminierungs“-Gesetzgebung aus anderen Gründen als solchen der politischen Gesinnung den gängelnden Eingriff in die privatrechtliche Vertragsfreiheit erlaubt. Die Karlsruher Richter haben die Vertragsfreiheit bekräftigt und nicht den „Kampf gegen Rechts“. Auch ein Stasi-Geschädigter, der Gregor Gysi die Hoteltüre weist, oder ein Freiheitsfreund, der Gewerkschaftern kein Bier mehr zapfen will, hat das Recht auf seiner Seite.

Verträge müssen im Rechtsstaat eingehalten werden. Die Empörung von Gewerkschaftsfunktionären über die selbstverständliche Feststellung des BGH-Urteils, daß eine bestätigte Buchung nicht einfach willkürlich annulliert werden kann, ist entlarvend: Die eigentliche Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie geht vom totalitären Anspruch einzelner Lobbygruppen aus, ein Gesinnungsrecht auf Sonderbehandlung für von ihnen freihändig zu definierende „Nazis“ einzufordern und mit Denunziationskampagnen erpresserischen Druck auf unternehmerische Entscheidungen auszuüben.

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