© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/12 17. Februar 2012

Meldungen

Landesausländerbeirat geißelt Karnevalssendung

frankfurt. Der hessische Landesausländerbeirat hat schwere Kritik an der ARD geübt. Die am 2. Feburar ausgestrahlte Fastnachtssendung „Frankfurt: Helau! Inthronisation des Prinzenpaares“ sei eine „öffentlich-rechtliche Zurschaustellung von rassistischen Vorurteilen“ gewesen. In der ersten Büttenrede war die Karnevalistin Patricia Lowin in ihrer Rolle als türkische Kopftuchträgerin Aische aufgetreten. Aische äußerte sich darin selbstironisch über türkische Verhaltensweisen. So stellte sie sich unter anderem als neue Chefin des Senders „Döner-TV“ vor: „Isch habe Erfahrung in Medienbranche, schließlich habe isch gearbeitet bei ZDF – als Putzfrau. Und meine Bruder Achmed arbeitet bei geschlossene Sendeanstalt in Frankfurt-Weiterstadt. Er hat da Festanstellung auf zehn Jahre. Ohne Bewährung.“ Der verantwortliche Hessische Rundfunk muß sich entschuldigen, fordert der Beirat. (rg)

 

Verboten: Fotos von Paparazzi bei der Arbeit

KÖLN. Das Landgericht Köln hat es Jörg Kachelmann untersagt, Fotos eines Fotografen bei Twitter zu veröffentlichen. Der Journalist hatte nach dem Freispruch des „Wetterfroschs“ vom Vergewaltigungsvorwurf am 31. Mai 2011 im persönlichen Umfeld Kachelmanns recherchiert. Kachelmanns Haushälterin hat dabei ein Foto von ihm angefertigt, das Kachelmann dann bei Twitter mit Bemerkungen wie „lichtscheues Gesindel“ und „Pack“ veröffentlicht hat. Die Richter sahen darin eine Rechtsverletzung wegen der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten, der Einschränkung der Pressefreiheit und der ehrverletzenden Kommentierung. (rg)

 

Links in Online-Artikeln sind weiterhin zulässig

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Unternehmen der Musikbranche abgewiesen. Das Gericht hat festgestellt, daß Links in Artikeln am grundrechtlichen Schutz teilhaben – wegen ihres „informationsverschaffenden Charakters“. Konkret ging es in einem Beitrag der Informationsseite Heise um einen Link zu einer Software, mit der der DVD-Kopierschutz umgangen werden kann. Durch eine Verlinkung mache sich niemand den Inhalt der anderen Seite zu eigen, befand das Gericht. (rg)

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen