© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/12 06. Januar 2012

EU-Einwanderungpolitik: Aufgeweichte Rückführungsrichtlinie
Häufige Vollzugsdefizite
(wm)

Zu Weihnachten 2008 trat die „Rückführungsrichtlinie“ der EU in Kraft. Jahrelang von der Migrations-Lobby wütend angegriffen, sollte sie die als „Kehrseite“ der EU-Einwanderungspolitik dem sozialen Widerstand gegen den „legalen“ Zuzug afrikanisch-asiatischen Ursprungs das Wasser abgraben. Diese wohl nie anders denn als kosmetische Operation konzipierte Gesetzgebung hat sich denn auch in Deutschland als erwartbar stumpfe Waffe erwiesen, da „Rückführungen immer häufiger an Vollzugsdefiziten scheitern“. Juristischen Fürsprechern „grenzenloser Einwanderung“ reicht aber selbst diese Aufweichung der Richtlinie nicht, wie einem Themenheft der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (9-2011) über ihre Entstehungsgeschichte, Regelungsgehalte und Hauptprobleme zu entnehmen ist. Nele Allenberg, juristische Referentin bei der EKD, sowie Eva Küblbeck, Erlanger Doktorandin für Menschenrechtspolitik, fordern daher eine Ausweitung der drei „Abschiebungsbeobachtungsstellen“ in Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf auf möglichst alle deutschen Flughäfen, um den Schutz vor „unangemessener Anwendung von Zwang“ zu verbessern. Der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx will die „Rückführer“ mehr in die Pflicht genommen wissen, wenn es um die Abschiebung „unbegleiteter Minderjähriger“ geht. www.zar.nomos.de

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