© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/12 06. Januar 2012

Blick in die Medien
Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit
Toni Roidl

Ein Zwölfjähriger aus Landsberg hat das bayerische Kultusministerium desavouiert. Der Gymnasiast setzte vor dem Verwaltungsgericht die Veröffentlichung seiner Schülerzeitung durch. Die Direktorin hatte ihm das Verteilen der zweiten Ausgabe seines Heftchens verboten. Ihre bemerkenswerte Begründung: Es dürfe an jeder Schule nur eine einzige Schülerzeitung geben. Neben der Publikation des Siebtkläßlers kursierte aber bereits ein anderes Schülerblatt.

Das Landsberger Verwaltungsgericht belehrte die Direktorin darüber, daß ein Schüler keine Erlaubnis braucht, um eine Schülerzeitung herauszugeben. Schülerzeitungen gelten zumindest in Bayern als Publikation im Sinne des Landespressegesetzes und unterstehen damit nicht der Aufsicht der Schule. Ein Sprecher des Kultusministeriums beeilte sich zu versichern, man beuge sich der Entscheidung und wolle „keine Zensur ausüben“.

Das Urteil ermuntert vielleicht mehr Schüler dazu, eigene Zeitungen zu gründen. Daß an einer Schule mehrere Blätter kursieren dürfen, könnte die Meinungsvielfalt vor allem dort beflügeln, wo das linke Spektrum die Diskurshoheit bereits für sich beansprucht. „Medienkompetenz“ muß aber nicht immer von links kommen.

Übrigens dürfen Schülerzeitungen grundsätzlich auch außerhalb der Schule verkauft oder in Geschäften zur Kommission ausgelegt werden. Das Netzwerk Jugendpresse Deutschland bietet sogar die Dienste einer überregionalen Anzeigenagentur zur Werbefinanzierung von Schülerzeitungen an. Das Portal www.schuelerzeitung.de gibt umfangreiche Hilfestellung bei der Planung eines eigenen Titels.

Dem Zwölfjährigen hat der erfolgreiche Prozeß offenbar Elan verliehen, er will später mal Journalist werden. Dafür drücken wir ihm feste die Daumen. Schließlich hat die JUNGE FREIHEIT auch einmal als Schülerzeitung angefangen.

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