© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/12 06. Januar 2012

Ehegattensplitting auch für Homosexuelle
Ungleiches gleich machen
Von Christian Schwießelmann

Vor den Finanzgerichten dieser Welt werden nicht nur unrühmliche Karrieren wie die des Al Capone abgewickelt, sondern auch altehrwürdige Institutionen, die nicht mehr zum Zeitgeist passen. Die Ehe und ihre steuerrechtliche Begünstigung – das Ehegattensplitting – zum Beispiel.

Das jüngste Urteil des Kölner Finanzgerichts steht nur pars pro toto für eine ganze Reihe ähnlicher Entscheidungen in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Per Eilentscheid beschloß der dortige 4. Senat, daß zwei „verpartnerte“ Homosexuelle ihre Lohnsteuerklassen vorläufig ebenso günstig wählen dürfen wie ein „normales“ Ehepaar.

Bei ihrem gezielten Axthieb auf die Ehe und deren Vorrangstellung im Grundgesetz beriefen sich die Richter in der Homometropole auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, das bereits Mitte 2010 das Eheprivileg im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu Fall gebracht hatte. Wohin die Reise geht, zeigt ein Blick in das SPD-Fortschrittsprogramm: „Auch das Ehegattensplitting muß zeitgemäß reformiert werden. Dies ist zwingend notwendig, weil diese Form der Steuererhebung angesichts der Vielfalt von Lebensentwürfen fernab der klassischen Ein-Personen-Versorger-Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.“

Der Zeitgeist setzt den Hobel an und hobelt alles gleich. Auch Ungleiches.

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