© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  47/11 / 18. November 2011

Meldungen

Jan  Timke stimmt mit Bremer CDU

BREMEN. Die geplante Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Bremischen Bürgerschaft versetzt den Einzelabgeordneten Jan Timke von der Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW) in die Rolle eines Züngleins an der Waage. Die oppositionelle CDU verfügt nur über 20 von 83 Stimmen. Ihr fehlt damit genau eine Stimme, um einen Untersuchungsausschuß einsetzen zu können. Da die Union nicht mit der Linkspartei stimmen möchte, hat der CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp sich jetzt mit Timke auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Bremer Klinikskandal geeinigt. Das Gremium, das an diesem Freitag bei einer Sondersitzung des Parlaments gebildet werden soll, hat die Aufgabe, die Umstände des Todes von insgesamt vier Frühchen im Bremer Klinikum Mitte aufzuklären, die sich mit einem Bakterium infiziert hatten. (rg)

 

Gegen Kürzung bei Antidiskriminierung

Berlin. SPD und Grüne haben davor gewarnt, den Etat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu kürzen. „Noch immer werden viel zu viele Menschen ob im Alltag oder im Beruf aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Alter benachteiligt“, heißt es zur Begründung in einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsabgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) und Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen). Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Kürzungen des Etats der auf Initiative von Rot-Grün eingesetzten Antidiskriminierungsstelle müßten daher gestoppt werden. (ms)

 

Schornsteinfeger darf weiter kehren 

MAGDEBURG. Ein für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt gewählter Bezirksschornsteinfeger darf sein Amt behalten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt am vergangenen Freitag in Magdeburg. Das zuständige Landesverwaltungsamt hatte dem 53 Jahre alten Schornsteinfeger gekündigt, da die Ziele der NPD nicht mit den hoheitlichen Aufgaben seines Berufes vereinbar seien.

Die Richter zeigten sich zwar überzeugt, daß der Kläger sich mit der NPD identifiziere, dennoch gäbe es derzeit keine rechtliche Grundlage, die einen Bezirksschornsteinfeger zur Verfassungstreue zwinge. Zudem habe es keine konkreten Anhaltspunkte gegeben, daß die politische Weltanschauung des Schornsteinfegers sich auf seine Zuverlässigkeit ausgewirkt habe. Politiker von SPD und Linkspartei haben bereits angekündigt, das Schornsteinfegerrecht zu ändern, um eine rechtliche Grundlage für die Entlassung des Klägers zu schaffen. So forderte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Gudrun Tiege, die Regelungen so auszugestalten, daß „bekennende Rechtsextremisten“ keine Amtsträger mehr sein dürften. (ho)

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