© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/11 / 21. Oktober 2011

Meldungen

Minarettspiel: Freispruch für Grazer FPÖ-Politiker

GRAZ. Das Grazer Straflandesgericht hat den steirischen FPÖ-Chef Gerhard Kurzmann vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Kurzmann hatte zusammen mit dem Schweizer Werbefachmann Alexander Segert das Online-Spiel „Moschee baba“ im Landtagswahlkampf 2010 ins Netz gestellt. Bei dem Spiel ging es darum, per Stoppschild Minarette und Muezzine „wegzuklicken“. Während Kurzmann erklärte, mit dem Spiel auf die Problematik der zunehmenden „Islamisierung“ aufmerksam zu machen, hatten die steirischen Grünen die Landes-FPÖ angezeigt. Nun entschied Richter Lichtenberg: „Das ist gerade noch eine legitime Darstellung.“ Zwar ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig, dennoch begrüßte FPÖ-Chef Heinz-Chistian Strache das Urteil: „Der Versuch, mit Hilfe eines Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische Tabuzone zu verbannen, sei ordentlich mißlungen.“ (ctw)

 

Tunis: Demonstration für Meinungsfreiheit 

Tunis. Tausende Demonstranten haben am vergangenen Wochenende für den Erhalt der Meinungsfreiheit demonstriert. Sie reagierten damit auf die gewalttätigen Proteste gegen die Ausstrahlung  des islamkritischen Films „Persepolis“ im TV-Sender Nessma. Einige hundert salafistische Demonstranten, die sich aufgrund der Darstellung von Gott als Person in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen, attackierten im Anschluß an das Freitagsgebet das Haus des Senderchefs mit Brandsätzen. Erst der Einsatz von Polizeikräften konnte eine Gewalteskalation verhindern. Ein Sprecher der islamistischen Ennahda-Partei verurteilte die Gewalt. Ihr werden bei den Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung am kommenden Wochenende Chancen eingeräumt, stärkste Partei zu werden. (ctw)

 

Frankreich verschärft Sprachanforderungen

PARIS. Die französische Republik gilt als eines der Länder mit der weltweit großzügigsten Einbürgerungspraxis. Sechs Monate vor der Präsidentschaftswahl verschärft die konservative Regierung nun die sprachlichen Anforderungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Während es bisher ausreichte, seine Sprachkenntnisse in einem Gespräch gegenüber einem Beamten aufzuzeigen, müssen zukünftig Französischkenntnisse per Diplom einer autorisierten Institution nachgewiesen werden. Die Sprachanforderungen sollen dabei dem Niveau B1 des Europarats entsprechen, das unter anderem „die Bewältigung der meisten Situationen erfordert, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet“. Schätzungen zufolge leben heute über eine Million Einwanderer in Frankreich, die nicht der französischen Sprache mächtig sind. (ftm)

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