© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/11 / 30. September 2011

Rechtsextreme Organisation HNG verboten
Nur eine Ersatzhandlung
Thorsten Hinz

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG) verboten. Die Begründung: Unter dem Deckmantel einer vermeintlich karitativen Betreuung von Strafgefangenen bestärke sie inhaftierte Rechtsextremisten in ihrer nationalistischen Überzeugung und behindere ihre Resozialisierung. Die linke Komplementärorganisation Rote Hilfe, die das Vorbild für die HNG bildete, bleibt dagegen unbehelligt.

Der Minister setzt „nationalistisch“ mit „rechtsextremistisch“ und „kriminell“ gleich. Bei den Straftaten handelt es sich der Erfahrung nach vor allem um Propaganda- und Meinungsdelikte, die auf der linken Seite gar nicht begangen werden können, weil die entsprechenden Sondergesetze – vernünftigerweise! – fehlen. Die Resozialisierung, von der Friedrich spricht, zielt weniger darauf ab, ein tatsächliches Sozialverhalten zu verändern, das sich gegen die Unversehrtheit der Mitbürger richtet. Gemeint ist der Eingriff in das Bewußtsein, der die soziale Isolierung des Delinquenten voraussetzt. Dieser Zweck wird mit dem HNG-Verbot erreicht.

Hat ein Innenminister nicht viel dringendere Probleme? Der CSU-Mann Friedrich verwechselt Politik mit antifaschistischen Ersatzhandlungen!

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