© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  39/11 / 23. September 2011

Hegels Erben zum Grundgesetz und den „Vereinigten Staaten von Europa“
Relativierung Deutschlands erlaubt
(uer)

Sicher liegt es am langen Schatten des preußischen Staatsphilosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel, wenn Nachfolger gerade an seiner Wirkungsstätte sowohl vor als auch nach dem Umbruch von 1989 dazu neigen, das Wirkliche für das Vernünftige auszugeben. So ahnt man schon, daß der zitatenselige Aufsatz Ingolf Pernices (Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht HU Berlin), der sich dem „Schutz nationaler Identität in der Europäischen Union“ widmet (Archiv des öffentlichen Rechts, 2-2011), nur der Salvierung der „herrschenden Meinung“ dient. Ähnlich wie seine Karlsruher Kollegen in der Regel politisch erwünschte Resultate auswerfen, so resümiert Pernices wenige Wochen vor der „Rettungsschirm“-Entscheidung vom 7. September publizierter Vortrag, daß der Artikel 23 Grundgesetz (GG) keineswegs „ein vorgegebenes Bild des souveränen Nationalstaats“ zeichne. Der Übergang des Staatenverbundes EU zum europäischen Bundesstaat finde daher im GG kein Hindernis. Da Pernice, historisch hinreichend desorientiert, vom „offensichtlichen Versagen der Ordnung souveräner Nationalstaaten“ seit 1648 überzeugt ist, preist er die Brüsseler „Einbindung und damit Relativierung des klassischen Staates“ als erfolgreiche Alternative und warnt vor einer „Neuauflage des souveränen Staates“. www.mohr.de

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