© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/11 / 09. September 2011

Osama bin Laden im völkerrechtlichen Reinraum
Mit der Lizenz zum Töten
 (tb)

Am deutschen Rechtswesen soll die Welt genesen: Ein Eindruck, der sich bei Kai Ambos’ Fallstudie über die völkerrechtliche Zulässigkeit der Tötung Osama bin Ladens bis zur Penetranz aufdrängt (Juristen-Zeitung, 15-16/2011). Hätte nämlich das Weiße Haus den Göttinger Völkerrechtler vor der Kommandoaktion gegen den spirituellen Führer des Terrornetzwerkes al-Qaida konsultiert, wären die Helikopter mit den Navy Seals nie in dessen pakistanischem Tuskulum gelandet. Denn im staubfreien Reinraumklima von Ambos’ Schreibtisch fehlte es an „Tatbestandsmerkmalen“, um diesen „humanitärvölkerrechtlichen Eingriff“ zu legitimieren. Sei doch al-Qaida nach „Genfer Recht“ weder eine „bewaffnete Organisation“ noch befinde sie sich in einem „bewaffneten Konflikt“ mit den USA. Nur die nach dem 11. September 2001 zur Leitlinie Washingtoner Interventionen erhobene willkürliche Auslegung des Völkerrechts verwandelte den Zivilisten Osama in einen „unrechtmäßigen Kombattanten“, verweigerte ihm das Recht auf Kriegsgefangenenstatus, erklärte ihn für „vogelfrei“ und verlieh den Einsatzkräften die „Lizenz zum Töten“. Die „demokratische Gesellschaft“ mache sich mit ihren schärfsten Feinden gemein, wenn sie sich derart „barbarischer und menschenverachtender Praktiken“ bediene. (tb) www.mohr.de

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