© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/11 / 09. September 2011

Blick in die Medien
Reform wird zu GEZErmächtigungsgesetz
Toni Roidl

Die Satirezeitschrift Titanic hat einmal ein deutsches Propagandaplakat aus dem Zweiten Weltkrieg mit Blick auf die GEZ verfremdet: „Der Feind sieht Dein Fernsehlicht – Verdunkeln!“ Dieser Aufruf könnte bald neue Aktualität erhalten.

2013 wird die ungeliebte Gebühreneinzugszentrale reformiert. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag macht’s möglich. Die bekannteste Änderung ist das umstrittene Vorhaben, die nutzungsabhängigen Gerätegebühren durch eine Haushaltspauschale zu ersetzen – egal, ob man fernsieht oder nicht.

Hinzu kommt jedoch, daß es in Paragraph 10 der Novelle heißt: „Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.“ Klingt harmlos, ist aber böse. Damit darf die GEZ als Behörde im Dienste der Landesrundfunkanstalten Konten und Eigentum von Schuldnern ohne richterlichen Beschluß pfänden. Polemisch gesagt, ist dies eine „Lizenz zum Enteignen“.

Statt ein langwieriges gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, könnte die GEZ zukünftig selbst Zwangsmittel anordnen. Zahlungsverweigerern können die Kölner dann direkt mit Zwangsgeld oder bis zu zweiwöchiger Zwangshaft drohen.

Verstecken kann sich auch niemand mehr. Durch Paragraph 9 sind Eigentümer künftig verpflichtet, Auskunft über ihre Mieter zu geben. Bei Aussageverweigerung droht ebenfalls ein Zwangsverfahren. Komfortabel für die Gebühreneinzieher: Sie müssen keine Adressenlisten von Fernsehzeitungsabonnenten mehr kaufen oder in der Dunkelheit auf der Lauer nach TV-erleuchteten Fenstern liegen.

Die GEZ argumentiert, jeder Bürger brauche öffentlich-rechtliche Medien. Es scheint andersrum zu sein: Die Öffentlich-Rechtlichen brauchen jeden Bürger. Zumindest sein Geld.

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