© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/11 / 26. August 2011

Blick in die Medien
Kein Anschluß unter dieser Nummer
Toni Roidl

Ob Terror oder Naturkatastrophe – wenn es knallt, sind aktuelle Informationen gefragt. Diese liefern Journalisten vor Ort, per Handy und Internet. Doch die Mobilfunknetze sind in solchen Fällen schnell überlastet. Darum hat der Gesetzgeber im Telekommunikationsrecht festgeschrieben, daß die Netze im Katastrophenfall für bestimmte Personen freigehalten werden, darunter Polizei, Rettungsdienste – und Journalisten.

Nebeneffekt: Durch die Deaktivierung der Telekommunikationsinfrastruktur läßt sich unterbinden, daß Gruppen – wie beispielsweise die Randalierer und Plünderer in London – per Mobilfunk kommunizieren.

Zum 1. April ist der betreffende Paragraph 4, Absatz 1, über „Vorrechte bei der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen“, still und leise geändert worden. Wegen der kekstrockenen Materie beschäftigte sich nicht mal die Fachpresse eingehend mit den Folgen – von den Abgeordneten gar nicht zu reden.

„Journalisten sind damit abhängig von der Informationsauswahl der Rundfunkanstalten.“

Dabei hat es das „Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts“ in sich. In Paragraph 6 sind die Journalisten aus dem Kreis der Bevorrechtigten klammheimlich verschwunden. Statt für „Aufgabenträger in Presse und Rundfunk“ gilt der Netzzugang nur noch für Rundfunkveranstalter, also die Sender. Überwiegend öffentlich-rechtliche Anstalten also. Private Print- und Onlinemedien werden im Krisenfall ausgeknipst beziehungsweise staatlicherseits diskriminiert.

Ab März 2013 müssen akkreditierte Journalisten bei einer Behörde nachweisen, daß sie „lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben“, um eine neue zu bekommen. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein.

Journalisten sind damit abhängig von der Informationsauswahl der Rundfunk- und Fernsehanstalten – oder sie investieren in ein Satellitentelefon.

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