© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  31-32/11 29. Juli / 05. August 2011

Leserbriefe

Zur Meldung: „Kasernen: Grüne fordern Umbenennungen“, JF 30/11

Gegensatz zu den Kommunisten

Zum wiederholten Mal also die Umbenennungshysterie linker Eiferer! Diese Praxis steht im krassen Gegensatz zu dem merkwürdigen Umstand, daß noch zwanzig Jahre nach Beendigung des kommunistischen Experimentes dessen Exponenten in unseren öffentlichen Straßen und Plätzen weiterleben. Leute, die erhebliches Elend über unser Volk und teilweise über die ganze Welt gebracht haben, wie etwa Lenin, Marx, Luxemburg, Liebknecht. Eine erste Prüfung ergab 121 Städte von Aachen bis Zittau, wo auf mehreren tausend Schildern die Namen antidemokratischer Repräsentanten des Sozialismus und Kommunismus weiterleben.

Ulrich Löbert, Barsinghausen

 

 

Zu: „Das deutsche Schlüsseldatum“ von Dieter Stein, JF 29/11

Gescheitert und doch gewonnen

In der Tat: Die Männer des 20. Juli 1944 waren Patrioten, die die Schande des nationalsozialistischen Terrorregimes beenden wollten und Zeugnis vom deutschen Freiheitswillen ablegten. Wo sie scheiterten, gewannen sie doch moralisch.

Dietrich Jahns, Lohr am Main

 

Mindestens drei Jahre zu spät

Spätestens am 22. Juni 1941 (dem Angriff Hitlers auf ein Land, das uns nicht den Krieg erklärt hat) hätten die späteren Widerständler auf Gegenkurs zu ihrem „Führer“ gehen müssen! Doch dessen Stern stand damals noch hoch im Zenit. So muß man sie – mit Churchill – für „opportunistische Putschisten“ halten.

Franz Wesner, Dortmund

 

Alliierte liebten nur den Verrat

Ohne Zweifel, den Männern den 20. Juli gehört auch mein Respekt für das Tun und die Absicht. Nur frage ich mich immer wieder, hätte dieses Vorhaben bei den Gegnern von Deutschland zu einem Erfolg führen können? Tatsächlich sollten wir Deutschen damals vernichtet werden. Der Widerstand hat das leider nicht erkannt, den Spielraum für Verhandlungen gab es nicht, und den Gegnern von uns waren die Widerständler lästig geworden. Als sie tot waren, konnten sie wenigstens nicht mehr Zeugnis über ihre Verhandlungen um den Frieden in Europa ablegen. Auch nach dem Ende des Krieges liebte man den Verrat, verachtete aber den Verräter.

Volker Bastian, Flintsbach am Inn

 

Welche Verhandlungsgrundlage?

Was wäre, wenn? Der Mut zur Tat am 20. Juli 1944 ist zu bewundern, vor allem wenn die gesamten Umstände im Zusammenhang betrachtet werden. Da gab es den militärischen und den zivilen Kreis der Widerstandskämpfer, die sich in Grundverständnis und Zielsetzung teilweise kritisch unterschieden. Welche Staatsform, welche Regierungsgewalt wäre bei einem erfolgreichen Attentat zur Anwendung gekommen? Eine Militärjunta, ein Demokratieversuch ohne wirksame Rahmenbedingungen? Welche Reaktion wäre von den Gegnermächten zu erwarten gewesen? Wollten die nicht ausnahmslos den totalen Sieg, mit Eroberung und Besetzung von ganz Deutschland? Hätte von deren Seite überhaupt Verhandlungsbereitschaft mit im System verstrickten Militärs bestanden? Waren die Alliierten nicht radikal dazu entschlossen, den „Fehler“ von 1918, an den Reichsgrenzen stehenzubleiben, nicht mehr zu wiederholen?

Welche Verhandlungsgrundlage, welche wirksamen Instrumentarien hätten für Verhandlungsgespräche benutzt werden können? Sicher, zum 20. Juli 1944 hatte noch keine Einheit der Gegnermächte deutschen Boden betreten, trotzdem war die gesamte Lage für Deutschland absolut hoffnungslos. Vom zaghaften Beginn der militärischen Opposition im Jahr 1938 an hat es bis 1944 nie wirkliches Handeln, sondern nur lauwarme Absichtserklärungen gegeben. So sagte Stauffenberg 1942 mit erkennbarer Verzweiflung: „Findet sich denn da drüben im Führerhauptquartier kein Offizier, der das Schwein mit der Pistole umlegt?“ Also war es zum Schluß nahezu ausschließlich die entschlossene Initiative eines gehandicapten und überforderten Einzelnen. Was bleibt, ist die beschämende Erkenntnis, daß für die meisten hohen Chargen des Militärs Karriere und zweifelhafter Gehorsam wichtiger als Moral und Gewissen waren.

Klaus Kowakowsky, Remscheid

 

Unwahrscheinliche Spekulation

Der Aufstand vom 20. Juli 1944 hatte keinerlei politische oder militärische Rückendeckung und Absicherung auf seiten der Westalliierten. Diese verhöhnten im Gegenteil die Verschwörer. Es gibt keine andere Erklärung hierfür als die Erwartung und Hoffnung der Westmächte, daß Deutschland und ihr Noch-Verbündeter Sowjetunion sich noch möglichst nachhaltig gegenseitig weiter schwächen sollten und dadurch dessen Vordringen nach Westen möglichst weit östlich aufgehalten wird, zum strategischen, politischen und wirtschaftspolitischen eigenen Nutzen durch Erlangung der Verfügungsgewalt über die wichtigsten industriellen Kraftzentren Deutschlands.

Diese Überlegungen mögen, weil systematisch unterdrückt, hypothetisch erscheinen. Sie haben aber mehr Wahrscheinlichkeit für sich als alle unablässig hervorgekehrten Spekulationen über die Bewahrung vor weiterem Unheil und Leid bei einem Gelingen der Attentats- und Umsturzpläne vom 20. Juli 1944, weil diese den ungebremsten Vernichtungswillen der damaligen Feinde Deutschlands und deren Forderung nach „unconditional surrender“ nicht im geringsten beeinflußt hätten.

Fritjof Berg, Kiel

 

Einziges Ziel war die Vernichtung

Ich bin mir nicht sicher, ob die Männer des 20. Juli wirklich daran geglaubt haben, durch ihre Tat Deutschland vor dem Untergang und der Besetzung retten zu können. Bereits 1939 stellte Winston Churchill in einer Rundfunkansprache offiziell und unmißverständlich das Hauptziel der britischen Regierung heraus: „Dieser Krieg ist ein englischer Krieg und sein Ziel ist die Vernichtung Deutschlands.“ Die Tageszeitung Daily Mail unterstrich diese Aussage mit den Worten: „Die Erörterung der Kriegsziele ist sinnlos; das einzige, was wir zu tun haben, ist Deutschland zu vernichten.“ (Sven Hedin: Amerika im Kampf der Kontinente, 1942, S. 175). Dieses Ziel verfolgten die westlichen Alliierten mit gnadenloser Härte durch die Bombardierung der deutschen Städte und der Zivilbevölkerung.

Durch die im Januar 1943 in der marokkanischen Stadt Casablanca von Churchill und Roosevelt beschlossene „bedingungslose Kapitulation“ und Ausweitung des Bombenkrieges wurde das Hauptkriegsziel der Alliierten nochmals deutlich: Es ging ihnen nicht primär um die Beseitigung der Hitlerdiktatur, sondern um die totale Unterwerfung Deutschlands. Fortan gab es für alle Deutschen keinen Zweifel mehr: Der Krieg mußte bis zum bitteren Ende ausgefochten werden, koste es, was es wolle. Der Widerständler Eugen Gerstenmaier, Bundestagspräsident von 1954 bis 1969, während des Krieges Mitglied der Bekennenden Kirche und vom Volksgerichtshof wegen Nichtanzeige der Attentatspläne zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt, bekannte nach dem Krieg: „Was wir im deutschen Widerstand während des Krieges nicht wirklich begreifen wollten, haben wir nachträglich vollends gelernt, daß der Krieg schließlich nicht gegen Hitler, sondern gegen Deutschland geführt wurde.“ Diese Tatsache muß bei der Würdigung des Attentats vom 20. Juli 1944 berücksichtigt werden.

Günter Zemella, Schwäbisch Hall

 

Tote vor allem nach 8. Mai 1945

Als Leser Ihrer sonst sehr guten Zeitung stört mich jedes Jahr Ihre Verherrlichung des Bombenlegers Stauffenberg. Sie schreiben: „Die Tat des 20. Juli 1944 ist das alle Zeiten überstrahlende Zeugnis deutschen Freiheitswillens.“ Dieser Aussage kann ich beim besten Willen nicht folgen. Sie schreiben weiter, daß sich nach dem Attentat die Zahl der militärischen und zivilen Opfer bis zum Ende des Krieges nochmals verdoppelte. Dabei kamen nach dem 8. Mai 1945 noch viele Millionen in Gefangenschaft geratene deutsche Soldaten und Zivilisten sowie Vertriebene um. Es ist auch heute völlig unbestritten, daß die Alliierten von einem deutschen Widerstand überhaupt nichts wissen wollten. Der lange vor 1939 geplanten Zerstückelung und Zerschlagung Deutschlands wären sie nur im Wege gewesen.

Wilfried J. Lachmann, Kassel

 

 

Zu: „Schlimmer als Frauenfußball“ von Michael Paulwitz, JF 29/11

Besserer Beitrag ohne den Titel

Den Artikel über das „Halbzeit-Zeugnis für die schwarz-gelbe Regierungskoalition“ finde ich wirklich sehr zutreffend. Leider trifft dies für die Überschrift nicht zu. Sie hat nicht nur mit dem Thema gar nichts zu tun, sondern ist diffamierend.

Dr. Otto Ernst, Leverkusen

 

 

Zur Meldung: „Islamismus stellt die größte Bedrohung dar“, JF 28/11

Wir riskieren einen Bürgerkrieg

37.370 islamistische Terroristen haben sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland die Scharia einzuführen. Von den im Koordinierungsrat vertretenen Verbänden sind Verhinderungsbemühungen nicht zu erwarten. Sie bezeichnen Achtsamkeit gegenüber möglichen kriminellen Landsleuten als Denunziantentum. Distanzierungsaussagen werte ich deshalb als Heuchelei (Taqiyya). Ich rechne sie und diejenigen Muslime, die stillschweigend mit den Zielen der Terroristen einverstanden sind, zur hohen Dunkelziffer der Gefährdungsgruppe. Wenn sich die Politik jetzt nicht unverzüglich und mit allen rechtlichen Mitteln gegen dieses Bedrohungspotential durchsetzt, riskieren wir einen Bürgerkrieg.

Gisela Recki, Troisdorf

 

 

Zu: „Demokratie à la Kreuzberg“ von Henning Hoffgaard, JF 28/11

Eine Parallele zum Saargebiet

Zu den Problemen rechtsgerichteter Parteien und Gruppen, Versammlungsräume zu finden, gibt es eine Parallele aus den dreißiger Jahren: Das Saargebiet war durch den Versailler Vertrag von Deutschland abgetrennt und für 15 Jahre einer Regierungskommission des Völkerbundes unterstellt worden. Danach, am 13. Januar 1935, sollten die Einwohner in einer Volksabstimming entscheiden, ob sie zurück zum Deutschen Reich, sich an Frankreich anschließen oder das Völkerbundregime (Status quo) beibehalten wollten. Die Gastwirte und Hoteliers weigerten sich, den für den Status quo oder für Frankreich eintretenden Parteien Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Diese beschwerten sich bei der Regierungskommission, und diese erließ am 1. April 1934 ein Dekret, das Gastwirte und Hoteliers verpflichtete, allen Parteien ganz gleich welcher Richtung, die einen Versammlungsraum brauchten, einen solchen zu vermieten.

Wenn es einer Partei oder einer Gruppe durch Verweigerung geeigneter Räumlichkeiten unmöglich gemacht wird, sich friedlich zu versammeln, also von ihrem Grundrecht nach Art. 8 GG Gebrauch zu machen, dann ist ein von oben verordneter Kontrahierungszwang das beste Mittel, rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen. Wir haben schon einen Kontrahierungszwang in ganz unwichtigen und höchst albernen Angelegenheiten; zum Beispiel darf ein Vermieter sich nicht weigern, eine Wohnung an Homosexuelle oder Transsexuelle zu vermieten. Da sollte man die Vermieter erst recht dazu zwingen können, Parteien oder Gruppen ganz gleich welcher Richtung die für Versammlungen nötigen Räume zur Verfügung zu stellen.

Carl Hermann Christmann, Heusweiler

 

 

Zu: „Unser Platz am Gelben Meer“ von Joachim Feyerabend, JF 28/11

Kein deutsches Schutzgebiet

Zu dem sehr guten Artikel sei noch eine weitere Anmerkung erlaubt: Kiautschou war kein Deutsches Schutzgebiet wie die afrikanischen beziehungsweise Südseegebiete. Kiautschou wurde ähnlich wie auch Hongkong auf 99 Jahre gepachtet.

Norbert Haack, Duderstadt

 

 

Zu: „Imperialismus für die Westentasche“ von Dag Krienen, JF 27/11

Eklatanter Bruch des Völkerrechts

Die Einbettung des Panthersprungs nach Agadir in den zeitgenössischen Zusammenhang französischer und britischer Flottenmanöver relativiert anschaulich die angebliche Singularität der aggressiven deutschen Außenpolitik. Dennoch bliebe anzufügen, daß in Agadir, dem Zielort des Kanonenbootes, eine Wohnkolonie deutscher Staatsbürger existierte, die in Bergwerken im Atlas tätig waren. Der Zweck des Einsatzes galt ihrer Sicherheit, die offenkundig gefährdet war, nachdem französische Militärs vier junge Deutsche, die aus der Fremdenlegion desertiert waren, vom exterritorialen Gelände der deutschen Botschaft in Rabat entführt und füsiliert hatten. Ein eklatanter Bruch des Völkerrechts.

Dies alles geschah im Rahmen von bürgerkriegsähnlichen Wirren, ausgelöst durch die Franzosen, die nach dem Tode des Sultans einen frankophilen Nachfolger gegen die legitime Thronfolge und den Willen der Marokkaner auf den Thron gehievt hatten. Den marokkanischen Aufstand dagegen nahmen sie zum Anlaß, ihre Fremdenlegion in Marokko einmarschieren zu lassen, um das Land unter ihre Kontrolle zu bringen. Daß ein Staat in einer solchen Situation der Gesetzlosigkeit und Gewalt versucht, seinen Bürgern Schutz zu bieten, ist nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht.

Die Wurzel des Übels lag im imperialistischen Gebietsschacher der Entente cordiale, durch den Marokko als französisches Protektorat deklariert wurde. Diese eigenmächtige britisch-französische Abmachung verstieß gegen ein internationales Abkommen auf der Konferenz von Madrid 1870, welches vorsah, daß Marokko als internationale Freihandelszone ein souveräner Staat bleibt.

Martin Scharmacher, Lenzkirch

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