© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/11 22. Juli 2011

Meldungen

Länder machen Druck bei Sicherungsverwahrung

Berlin. Nach der Vergewaltigung eines sieben Jahre alten Mädchens durch einen rückfällig gewordenen Sexualstraftäter ist die Debatte um die Sicherungsverwahrung neu entbrannt (Kommentar Seite 2). „Es ist zu meinem Bedauern genau das eingetroffen, was Bayern, andere Länder und viele Experten befürchtet haben“, sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) der Süddeutschen Zeitung. Ihrer Meinung nach dürfe keiner der ehemaligen Sicherungsverwahrten frei herumlaufen, solange noch Gefahr von ihm ausgehe. Hintergrund ist die Festnahme eines 49 Jahre alten Mannes in Dortmund  in der vergangenen Woche, der bereits im Januar eine Siebenjährige vergewaltigt haben soll. Der Mann war erst im September vergangenen Jahres in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg  aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Die Richter hatten die deutsche Regelung, gefährliche Straftäter über die Haftstrafe hinaus zu inhaftieren, wiederholt kritisiert. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muß die Sicherungsverwahrung bis 2013 gesetzlich neu geregelt werden. Bereits in der vergangenen Woche hatte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zur Eile gedrängt: „Wir warten als Länder händeringend darauf, daß der Bundesgesetzgeber endlich Regelungen schafft.“ (ms)

 

Euro-Kläger Kerber kritisiert Karlsruhe

Karlsruhe. Der Euro-Kläger Markus C. Kerber hat schwere Vorwürfe gegen das Bundesverfassungsgericht erhoben und diesem vorgeworfen, den Prozeß in die Länge zu ziehen. „Das Verfassungsgericht setzt sich dem Verdacht aus, den politischen und zeitlichen Erwartungen der Bundesregierung zu entsprechen“, zitiert die Welt den Wirtschaftsjuristen, der eine von mehreren Gruppen von Klägern gegen die Griechenlandhilfe anführt. Kerber vermutet eine „organisierte Verzögerung“ des Verfahrens durch das Verfassungsgericht. Es bestehe ein enormer Gegensatz zwischen der „Eiligkeit der Entscheidung“ einerseits und der „Langsamkeit des Gerichts“ andererseits. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz, gegen das Kerber und andere klagen, im Frühjahr 2010 in weniger als vier Wochen beschlossen. Das Verfahren hingegen ist bereits seit einem Jahr anhängig. Das Urteil wird nicht vor September erwartet. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschluß bereits längst unumkehrbar und der deutsche Steuerzahler seines Handlungsspielraums ebenso beraubt wie seines Geldes, so die Argumentation des Euro-Kritikers. Kerber beklagt, daß 68 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 2010 durch die Hilfszusagen für die Zahlungsverpflichtungen fremder Staaten verpfändet worden seien. (rg)

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