© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/11 15. Juli 2011

Meldungen

Minarettbauverbot: Klagen abgewiesen

STRASSBURG. Mit Mehrheit der Stimmen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwei Beschwerden gegen das 2009 per Volksentscheid verfügte Minarettbauverbot in der Schweiz zurückgewiesen. Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, sowie drei islamische Vereine und eine Stiftung hatten erklärt, daß das Minarettverbot sowohl die Religionsfreiheit verletze als auch gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das Gericht erklärte die Klagen mit der Begründung, die Beschwerdeführer könnten nicht behaupten direkt oder indirekt „Opfer“ einer Konventionsverletzung zu sein, für unzulässig. Der Gerichtshof stellt ferner fest, daß die Schweizer Gerichte auch allein in der Lage sind, zu prüfen, ob eine mögliche Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Minarett mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist oder nicht. (ctw)

 

EU-Parlament pocht auf Frauenquote für Firmen

STRASSBURG. Das EU-Parlament will die Frauenquote in den Aufsichtsräten und Vorständen der größten börsennotierten EU-Unternehmen deutlich erhöhen. Die Abgeordneten forderten die Kommission auf, bis 2012 eine gesetzliche Frauenquote in den Führungsgremien von 30 Prozent bis 2015 und von 40 Prozent bis 2020 einzuführen, sollten sich die Unternehmen nicht freiwillig auf diese Ziele verständigen. Es gehe bei der Quote nicht nur um Ethik und Gleichstellung, sagte die griechische Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (EVP). „Es ist auch entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt.“ Das Parlament begründete seinen Beschluß mit dem geringen Tempo, mit dem der Frauenanteil in den Vorstandsetagen steige. (cs)

 

Lebenslange Haftstrafen für Wehrmachtssoldaten

VERONA. Ein Militärgericht in Verona hat neun frühere Wehrmachtsangehörige zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Es sah es als erwiesen an, daß sie an Erschießungen in Norditalien beteiligt waren. Prozeß und Urteil ergingen in Abwesenheit der Angeklagten. Deutschland hatte sowohl deren Auslieferung als auch die Forderung Italiens nach Entschädigungszahlungen abgelehnt. Parallel zur Entscheidung in Verona hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vergangene Woche eine Klage von Griechen, deren Angehörige 1944 Opfer einer Vergeltungsaktion der Waffen-SS waren, auf Entschädigungszahlungen abgewiesen. Das Gericht stellte fest, daß die Menschenrechtskonvention den Mitgliedern des Europarats „keine spezifische Verpflichtung auferlegt, Wiedergutmachung für Unrecht oder Schäden zu leisten, die ihre Vorgängerstaaten verursacht haben“. (ctw)

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen