© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/11 01. Juli 2011

Meldungen

Bischöfin spricht sich für Muezzin-Rufe aus

Hamburg. Die designierte Bischöfin der Nordelbischen Kirche, Kirsten Fehrs, hat sich grundsätlich für Muezzin-Rufe in deutschen Städten ausgesprochen. „Wenn es eine Moschee ist, die kooperierend, demokratisch, integrierend und anti-islamistisch ist: ja“, sagte sie dem Hamburger Abendblatt. „Generell bin ich der Ansicht, daß die Religionen sich gegenseitig dabei unterstützen müssen, ihren eigenen fundamentalistischen Tendenzen entgegenzutreten“, verdeutlichte die Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck. Fehrs Vorgängerin, Maria Jepsen, hatte sich Ende 2009 im Streit um den geplanten Muezzin-Ruf von der Centrum-Moschee in der Hamburger Innenstadt ebenfalls zustimmend  zum öffentlichen Gebetsruf geäußert. (ms)

 

Berliner  Parteien gegen „Rechtspopulisten“

BERLIN. Die im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien haben sich am Dienstag auf einen sogenannten „Berliner Konsens“ verständigt, der einen verschärften Kampf gegen „rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien“ vorsieht. Unter anderem werden die Bezirksämter aufgefordert, alle „juristischen Mittel“ auszuschöpfen, um Veranstaltungen dieser Organisationen zu verhindern. Hintergrund ist der Antritt von Parteien wie „Die Freiheit“ und „Pro Deutschland“ zu den Abgeordnetenhauswahlen im September. Maßgeblich unterstützt wurden die Parlamentarier dabei von der „Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus“ in Berlin, die es ablehnt, die Extremismusklausel der Bundesregierung zu unterschreiben. Auf Nachfrage sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der CDU, Thomas Heilmann, ihm sei die Weigerung nicht bekannt gewesen. Derzeit stehe jedoch das gemeinsame Engagement gegen rechte Parteien im Vordergrund. (ho)

 

Meldepflicht: Grüne fordern Einschränkung

Berlin. Nach dem Willen der Grünen sollen Behörden die Daten von illegal in Deutschland lebenden Ausländern künftig nur noch in besonderen Fällen an die Ausländerbehörden weiterleiten. Die deutsche Rechtslage behindere die Inanspruchnahme sozialer Menschenrechte durch Personen ohne Aufenthaltsstatus, heißt es zur Begründung in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen. Dabei stelle die Meldepflicht aller öffentlichen Stellen gegenüber den Ausländerbehörden das größte Hindernis dar. Die Betroffenen vermieden den Kontakt mit allen staatlichen Einrichtungen aus Furcht, daß dadurch ihr Aufenthalt in Deutschland bekannt wird. So kämen ihnen Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht zugute. Die Meldepflicht müsse daher auf solche Einrichtungen beschränkt werden, die der Gefahrenabwehr und der Strafrechtspflege dienen. (ms)

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