© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/11 01. April 2011

Meldungen

Ausweitung des EU-Korruptionsskandals

BRÜSSEL. Kurz nachdem in der vergangenen Woche ein Korruptionsskandal das Europäische Parlament erschütterte (JF 13/11), weitet sich der Kreis der Beschuldigten aus. So belasten mehrere Videos der englischen Sunday Times offenbar den spanischen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP), Pablo Zalba Bidegain. Gegenüber den als Lobbyisten getarnten Journalisten hatte Zalba seine Geld-für-Gesetze-Politik bestätigt und erklärt, daß er jedes Gesetz im Parlament ändern könne. „Reichen Sie einfach den Änderungsvorschlag ein?“ fragten die Reporter und Bidegain antwortete: „Ach, hier sind so viele Kontakte mit so vielen Lobbyisten, die uns auffordern, Gesetze zu ändern. Es liegt bei uns, ob wir das schlicht übernehmen.“ (rg)

 

Schweiz: SVP gegen Anbindungen an die EU

LUGANO. Auf ihrem Parteitag hat die Schweizerische Volkspartei (SVP) die Regierung aufgefordert, das nach der Volksabstimmung 1992 auf Eis gelegte Gesuch zum EU-Beitritt offiziell zurückzuziehen. Parallel dazu stimmten die Delegierten einstimmig für ein Ende der weiteren institutionellen Anbindung an die EU (Bilaterale III). Einschätzungen der SVP zufolge befindet sich die EU nach wie vor in einer schweren Krise. Die Verschuldung wachse stetig. Zudem sei die EU „zu einer Transferunion verkommen, in der die einen für die anderen bezahlen“. Vor diesem Hintergrund weiterhin auf eine automatische Übernahme von EU-Recht (Personenfreizügkeit, Bildung, Infrastruktur, Soziales) durch die Schweiz hinzuarbeiten, sei nicht hinnehmbar. Die Folge, so die SVP weiter, wäre in jedem Fall eine weitgehende „Aufgabe der schweizerischen Souveränität“, die die Volkspartei „keinesfalls akzeptieren“ würde. (ctw)

 

Gericht rechtfertigt Todesschüsse

Straßburg. Knapp zehn Jahre nach dem Tod des kommunistischen Demonstranten Carlo Giuliani beim G-8-Gipfel 2001 in Genua hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Italien von jedweder Verantwortung freigesprochen. In seinem Urteil notierte der Gerichtshof, daß der Polizist, der die Schüsse abgefeuert hatte, einer „rechtswidrigen“ und „äußerst gewalttätigen“ Attacke ausgesetzt war. Zudem habe der Carabinieri in der „ehrlichen Überzeugung“ gehandelt, daß sein eigenes Leben und das seiner Kollegen in Gefahr war und zudem einen Warnschuß abgegeben. Die Schüsse seien daher „gerechtfertigt“. Der Tod Guilianis hatte scharfe Kritik an der Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi nach sich gezogen. Explizit kritisierte die Familie des Getöteten die unverhältnismäßige Härte gegen die Demonstranten. (ctw)

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