© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/11 11. März 2011

Meldungen

Kauder:  Türken können ihre Kultur behalten

Hamburg. Unionsfraktionschef Volker Kauder hat dem türkischen Ministerpräsidenten Erdogan vorgeworfen, mit seinem „Nein zur Assimilation“, den Eindruck zu vermitteln, die Türken in Deutschland müßten ihre Kultur aufgeben. „Das Gegenteil ist der Fall. Wir streben eine Integration an, ohne daß jemand seine Wurzeln kappen muß“, schreibt der CDU-Politiker in einem Beitrag für das Hamburger Abendblatt. Kauder reagierte damit auf Erdogans Rede in Düsseldorf, in der dieser Ende Februar eine Assimilation seiner Landsleute in Deutschland abgelehnt hatte (JF 10/11). „Niemand muß sich in Deutschland assimilieren; wer sich unserer Kultur aber mit ganzem Herzen zuwendet, der hat Anspruch auf Respekt und Schutz dieser Entscheidung“, unterstrich Kauder, der zudem Erdogans Forderung kritisierte, türkische Kinder in Deutschland sollten zuerst Türkisch lernen. (ms)

 

Islamistischer Prediger  tritt in  Frankfurt auf 

Frankfurt/Main. Nach der Ermordung von zwei amerikanischen Soldaten durch einen aus dem Kosovo stammenden Islamisten am Frankfurter Flughafen (Kommentar Seite 2) sorgt eine Veranstaltung von Islamisten in der Mainmetropole für Aufsehen. Offenbar trat dabei am vergangenen Wochenende auch der Prediger Abdellatif R. auf, durch den der Flughafen-Attentäter Arid U. radikalisiert worden sei, berichtet die Frankfurter Rundschau. Bei dem Angriff auf einen amerikanischen Militärbus hatte der 21 Jahre alte U. am Mittwoch vergangener Woche zwei Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt. Gegen den Mann wurde auf Antrag der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mittlerweile Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen. (ms)

 

Urteil: Aus für Lettow-Vorbeck-Allee

Hannover. Die Lettow-Vorbeck-Allee in Hannover darf in Namibia-Allee umbenannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit eine Klage von Anwohnern abgewiesen. Die Umbenennung der nach General Paul von Lettow-Vorbeck benannten Straße sei verhältnismäßig und die sich daraus ergebenden Unannehmlichkeiten für die Anwohner hinnehmbar. Zur Begründung hieß es, bei Lettow-Vorbeck handle es sich um eine Person, die Ziele und Wertvorstellungen verkörpere, die unter anderem im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung und der Menschenrechte stünden. Der General sei „zeitlebens überzeugter Monarchist und Antirepublikaner“ gewesen und habe nach diesen Überzeugungen gelebt. Durch die Art und Weise seiner Kriegsführung in Ostafrika habe er zudem gegen heutige Wertvorstellungen verstoßen. Allein diese seien für die Beurteilung seiner Person maßgeblich, nicht diejenigen seiner Zeit. (krk)

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