© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  52/10-01/11 24./31. Dezember 2010

Meldungen

Größte Moschee Westeuropas eingeweiht

ROTTERDAM. Die größte Moschee Westeuropas ist am 17. Dezember in den Niederlanden eingeweiht worden. Das Gebäude mit zwei 50 Meter hohen Minaretten in Rotterdam bietet Platz für bis zu 3.000 Personen. Der den Männern vorbehaltene Gebetsraum im ersten Stock hat eine Fläche von 2.000 Quadratmetern. Der Bau wurde durch Spenden finanziert. Zu den Geldgebern gehört laut Medienberichten der Finanzminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Raschid el Maktum. Die Höhe der Baukosten ist unbekannt. Zur Eröffnung der Moschee zerschnitt der Bürgermeister von Rotterdam, Ahmed Aboutaleb, ein symbolisches Band. Der Politiker marokkanischer Abstammung ist der erste muslimische Bürgermeister einer westeuropäischen Großstadt. Ein scharfer Kritiker des Moscheebaus ist der Vorsitzende der „Partei für die Freiheit“, der Islamkritiker Geert Wilders. Er schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: „Das ist Wahnsinn. Dieses fürchterliche Ding gehört nicht hierher, sondern nach Saudi-Arabien.“ Von den 16,6 Millionen Einwohnern der Niederlande sind 27 Prozent Katholiken, 17 Prozent Protestanten und 6 Prozent Muslime. (idea)

 

Abtreibungsverbot in Irland ist rechtens

STRASSBURG. Das weitgehende Abtreibungsverbot in Irland verstößt nicht gegen Menschenrechte der Frauen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden. Das Gericht wies am 16. Dezember die Klagen von drei Frauen ab, die argumentiert hatten, daß es kompliziert und traumatisch sei, wenn sie zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ins Ausland reisen müßten. Zwei der Frauen hatten ihren Abtreibungswunsch mit familiären Motiven begründet. Dazu stellte der Gerichtshof fest, man könne den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz des Familien- und Privatlebens garantiert, nicht als Recht auf Abtreibung deuten. Alle drei Frauen ließen die Kindestötung im Mutterleib in Großbritannien durchführen. Einer Klägerin – sie hatte eine Krebserkrankung überwunden – gaben die Richter jedoch in einem Punkt recht. Sie hatte befürchtet, daß die Krankheit durch die Schwangerschaft neu ausbricht und ihr Leben bedroht. Trotzdem sei es ihr in Irland nicht möglich gewesen, sich diese Einschätzung bestätigen zu lassen. Deshalb habe sie die Abtreibung nicht im eigenen Land vornehmen lassen können. Nach Meinung des Gerichts wird das Recht auf eine angemessene medizinische Behandlung für Frauen, deren Leben durch ihre Schwangerschaft bedroht sei, durch das verfassungsgemäße Abtreibungsverbot in Irland verletzt. Der irische Staat muß der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zahlen. (idea)

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