© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  44/10 29. Oktober 2010

Meldungen

Erika Steinbach bleibt BdV-Präsidentin

Berlin. Erika Steinbach ist von der Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen (BdV) in ihrem Amt als Präsidentin bestätigt worden. Für die 67 Jahre alte Bundestagsabgeordnete stimmten am vergangenen Wochenende in Berlin 159 von 169 Delegierten. Acht stimmten gegen sie, zwei enthielten sich. Das entspricht einer Zustimmung von 94 Prozent. Steinbach leitet den BdV seit 1998. Gleichzeitig haben die Delegierten einen Antrag angenommen, in dem eine Einmalzahlung an ehemalige Zwangsarbeiter gefordert wird. Leider habe es die Bundesregierung versäumt, mit den Staaten, die bei Kriegsende Deutsche zur Zwangsarbeit verpflichteten, Verhandlungen aufzunehmen. Daher richte sich die Forderung an die Bundesregierung selbst. Außerdem sprachen sie sich erneut für einen nationalen Gedenktag für die Vertriebenen am 5. August aus. (rg)

 

Westerwelle  schließt Türkei-Beitritt nicht aus

Berlin. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat davor gewarnt, den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union generell auszuschließen. „Wer heute der Türkei vorschnell die Tür vor der Nase zuschlägt, der verpaßt eine historische Chance“, sagte Westerwelle in der vergangenen Woche.Für ihn gelte im Umgang mit der Türkei ganz klar: „Pacta sunt servanda. Unser Wort gilt. Wir halten unsere Versprechen“, betonte der Außenminister. Deshalb arbeite er mit ganzer Kraft daran, daß die Verhandlungen gleichermaßen ehrlich wie ergebnisoffen geführt würden und nicht in einer Sackgasse steckenblieben. Dies habe er seinen türkischen Gesprächspartnern zugesagt. Er lobte die Türkei als ein „stolzes, dynamisches und wichtiges Land“. (krk)

 

CDU: Bundestag verhängt Strafzahlung

Berlin. Die CDU muß 61.772  Euro strafe zahlen, weil sie eine fremdfinanzierte Wahlkampfaktion nicht in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2005 ausgewiesen hatte. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erließ am Montag einen entsprechenden Sanktionsbescheid wegen des Verstoßes der Union gegen das Publizitätsgebot des Parteiengesetzes. Im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2005 hatte sich der CDU-Landesverband durch die Wählerinitiative „Wähler für den Wechsel“ unterstützen lassen. Da die Partei auf die Organisation und von dieser gestaltete Wahlwerbung starken  Einfluß genommen habe, sei der Gegenwert anzeigepflichtig gewesen. Der Gesamtwert dieser Werbemaßnahmen belief sich  auf 30.886  Euro. Somit hätte die CDU diesen Betrag in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2005 als eine Spende der Wählerinitiative namentlich aufführen müssen. Für einen solchen Publikationsverstoß sieht das Parteiengesetz eine Sanktion in der Höhe des Zweifachen des nicht publizierten Betrags vor. (ms)

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