© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/10 01. Oktober 2010

Freiheit der Wissenschaft
Späte Genugtuung
von Günter Bertram

Konrad Löw wird endlich die fällige Rehabilitation zuteil, nicht durch die Verwaltungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen, die wieder „politisch korrekt“ entschieden hatten, sondern durch das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hat der Bundeszentrale für politische Bildung Vernichtendes ins Stammbuch geschrieben. Das Amt hatte einen Zeitschriftenaufsatz Löws, in dem er auf Grundlage jüdischer Quellen die engen Grenzen aufzeigt, in denen sich eine Zustimmung des deutschen Volkes zu antijüdischen Exzessen der Nationalsozialisten beschränkt geäußert hatte, zunächst erbeten; ihn dann aber mit großer Geste verdammt, seinen Autor verflucht und öffentlich die Makulierung – also das Einstampfen – seiner literarischen Restbestände versprochen.

Da hierin nicht allein eine Rufschädigung des Autors, sondern zugleich eine offensichtliche Verletzung seiner Grundrechte lag, läßt sich fragen, warum sechs Jahre ins Land gehen mußten, ehe dies amtlich wurde. Die Antwort liegt auf der Hand: Wer deutsche Kollektivschuld predigt, steht auf der richtigen Seite, wer aber genau hinsieht, entlarvt sich als „Rechter“, frei zum publizistischen Abschuß. Darf man hoffen, daß der Spruch Karlsruhes dem ein Ende setzt?

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg. 

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