© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  39/10 24. September 2010

Aufgeschnappt
Witwenpension vom Bruder
Matthias Bäkermann

Für die Republik Österreich wurde im Dezember 2009 von der Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) beschlossen, welches am 1. Januar 2010 in Kraft trat und – analog zum Eherecht – nicht nur das Privatrecht regelt, sondern wie beim Sozialversicherungsrecht einschließlich des Pensionsrechts auch das Verhältnis zum Staat einbezieht.

Wie der Mitarbeiter der Volksanwalt- schaft (österreichisches Ombudsgremium und Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) Markus Huber diese Woche in der Wiener Presse anmerkt, können aber auch familiäre Beziehungen, die so eng gestaltet sind, daß sie einer Lebensgemeinschaft gleichkommen, den Anspruch auf rechtliche Gleichstellung gemäß EPG geltend machen. Für die ursprüngliche Ehe-Definition des Obersten Gerichtshofs von Österreich würde nämlich nach der nunmehrigen Änderung aufgrund des Differenzierungsverbots nach dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte „als maßgebliches Kriterium der Lebensgemeinschaft einzig die Wohngemeinschaft verbleiben“, wobei „getrennte Schlafzimmer dieser Annahme nicht schaden“. Das gelte deshalb letztlich auch für Geschwister, die einen „gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensführung“ eingerichtet haben. „Wenn zwei Schwestern ihr Leben zusammen verbringen, wieso soll nicht die überlebende Schwester eine Witwenpension erhalten?“ fragt Huber berechtigt. Tatsächlich habe der Gesetzgeber nicht bedacht, daß nun „der ständige Wunsch nach rechtlicher Gleichstellung die Gefahr einer nicht mehr beschränkbaren Ausweitung der Leistungsempfänger in sich birgt“.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen