© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/10 27. August 2010

Meldungen

Gericht entscheidet über Neuwahl

Kiel. Schleswig-Holstein steht möglicherweise vor Neuwahlen.  Für den kommenden Montag wird das Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht im nördlichsten Bundesland erwartet. Laut Medienberichten gibt es Hinweise, daß die Richter das Landeswahlgesetz für unvereinbar mit der Landesverfassung erklären. Nach der Landesverfassung gehören dem Parlament 69 Abgeordnete an. Durch zahlreiche Überhangsmandate sitzen derzeit jedoch 95 Parlamentarier im Landtag, der parallel zum Bundestag am 27. September 2009 gewählt wurde. Gegen diese Regelung des Wahlgesetzes hatten die Grünen und die Partei der dänischen Minderheit, der Südschleswigsche-Wählerverband, geklagt. Derzeit regiert in Schleswig-Holstein eine schwarz-gelbe Koalition, die im Landtag über eine Mehrheit von einem Sitz verfügt. Die fünfjährige Legislaturperiode endet eigentlich erst 2014.

 

Rote Hilfe kürzt Unterstützung

Berlin. Die linksextreme Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe hat politische Straftäter aufgefordert, sich nicht von ihren Taten zu distanzieren oder sich für diese zu entschuldigen. Andernfalls werde man sie nicht mehr unterstützen. In Fällen, „bei denen es eine Distanzierung von der vorgeworfenen Tat oder eine Entschuldigung bei Polizisten/-innen gab, wird in der Regel die Unterstützung abgelehnt oder gekürzt“, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Verbandsorgans Die Rote Hilfe. Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der bei einer Demonstration 2008 mit einer Glasflasche nach einem Polizisten geworfen haben soll. Während des Prozesses entschuldigte er sich für die Tat. Der Bundesvorstand der Roten Hilfe kürzte daraufhin die zugesagte Unterstützung um zehn Prozent. Die Organisation unterstützt Personen und Organisationen, wenn diese im „Gemeinschaftlichen Kampf“ gegen den Staat mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Der Verfassungsschutz bescheinigt ihr eine linksextreme Ausrichtung.

 

Steinwürfe: Jugendliche wurden nicht angestiftet

Hannover. Die arabischstämmigen Kinder und Jugendlichen, die Mitte Juni eine jüdische Tanzgruppe in Hannover mit Steinen beworfen haben, sind nicht von Erwachsenen angestiftet worden. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluß der Ermittlungen. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, soll der Rädelsführer ein neun Jahre alter Junge gewesen sein. Zum Motiv der Angreifer äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Die Kinder und Jugendlichen hatten während eines Fests im Stadtteil Sahlkamp den Auftritt der jüdischen Tanzgruppe „Chaverim“ (Freunde) gestört, indem sie Kieselsteine nach den Tänzern warfen und dabei „Juden raus“ riefen. Der Vorfall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt.

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