© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/10 20. August 2010

Linksextreme demonstrieren mit dem DGB
Gewaltpotential
von Marcus Schmidt

Am Ende war alles wie immer. Erwartungsgemäß hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot einer Demonstration des DGB gegen eine Kundgebung „freier Kameradschaften“ im niedersächsischen Bad Nenndorf auf. Vorausgegangen waren wütende Proteste – unter anderem natürlich auch von Wolfgang Thierse.

Trotz des vorhersehbaren Ausgangs ist dieser Fall bemerkenswert. Vielleicht zum ersten Mal ist eine „bunte“ Gegendemonstration mit Verweis auf die von ihr ausgehende Gefahr untersagt worden. Auch wenn die Entscheidung keinen Bestand hatte, ist sie folgerichtig: Wenn es beim Aufeinandertreffen „rechter“ und „linker“ Demonstrationen zu Ausschreitungen kommt, gehen diese allen Erfahrungen nach zumeist von Linksextremisten aus. Es ist also nachvollziehbar, daß die Polizei in Niedersachsen bei der nüchternen Analyse des Gewaltpotentials den unter dem Deckmantel des DGB mitmarschierenden kampferprobten Linksextremisten besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat. Vielleicht zeigt sich an diesem Beispiel, daß sich die ständig beklagte wachsende Militanz des Linksextremismus endlich auch im Handeln der Behörden niederschlägt. Ansonsten gilt: Eine Demonstration darf nur verboten werden, wenn von ihr eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht – nicht weil sie die „falschen“ politischen Vorzeichen hat.

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