© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/10 13. August 2010

Sicherungsverwahrung
Ab in die Anstalt
von Eike Erdel

Wegschließen, und zwar für immer“, forderte der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder für Sexualstraftäter, was mit der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ermöglicht werden sollte, wonach Gewaltverbrecher oder Sexualstraftäter zum Schutz der Bevölkerung auch unbegrenzt weggesperrt werden können. Für Altfälle, die nach einer früheren Regelung verurteilt wurden, die nur eine maximal zehnjährige Sicherungsverwahrung ermöglichte, hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regelung gekippt.

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) glaubt die Bevölkerung vor den zu entlassenden achtzig immer noch als gefährlich eingestuften Schwerverbrechern alleine mit elektronischen Fußfesseln schützen zu können und will sogar die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen. Damit werden aber zukünftige Straftaten nur schneller aufgeklärt und nicht verhindert. Der von Polizeigewerkschaftlern und Unionsvertretern geforderte Internetpranger ist verfassungsrechtlich bedenklich, ineffektiv und könnte zu unschönen Hexenjagden führen.

 Der einzige rechtliche gangbare und praktisch effektive Weg dürfte die Unterbringung in einer Anstalt sein, die kein Gefängnis ist. Dies ist die teure Konsequenz der Versäumnisse der Vergangenheit.

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