© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/10 02. Juli 2010

Strafen bei Gewalt gegen Polizei
Deutlichere Signale
von Eike Erdel

Nach dem brutalen Angriff auf fünf Polizisten in Hamburg sehen sich viele Politiker in ihrer Forderung nach schärferen Strafen für Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte bestätigt. Eine solche „Strafverschärfung“ auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren haben die Innenminister von Bund und Ländern auf der Innenministerkonferenz Ende Mai bereits beschlossen. Überzeugend ist das Gesetzesvorhaben nicht. Schon jetzt kann der Widerstand gegen Polizeibeamte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, selbst wenn dabei keine Gewalt ausgeübt wird. Und bereits jetzt kann bei einer Körperverletzung eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Bei den brutalen Angriffen in Hamburg können die Täter sogar zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Worin also bei einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren für Gewalt gegen Polizeibeamte die Strafverschärfung liegen soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Hamburger Gewalttäter hätten sich bei Gültigkeit der geplanten Gesetzesänderung nicht von den Angriffen gegen die Polizeibeamten abschrecken lassen. Die Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe und höherer Höchststrafen bei Gewalt gegen Polizisten wäre ein deutlicheres Signal.

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