© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/10 07. Mai 2010

Migranten-Quote im öffentlichen Dienst
Berliner Schnellschuß
von Eike Erdel

Der rot-rote Berliner Senat bereitet ein Gesetz vor, das Migranten bei der Einstellung im öffentlichen Dienst gegenüber deutschen Bewerbern „bessere Chancen sichern soll“. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar, denn der Gesetzentwurf soll erst Ende des Jahres vorliegen. Möglicherweise denkt der Berliner Senat an eine bestimmte Einstellungsquote für Migranten. Diese wäre aber nicht mit dem im Grundgesetz garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wonach niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft bevorzugt werden darf.

Vermutlich wird sich der Senat im Hinblick auf die ebenso verfassungsrechtlich bedenkliche, aber allgemein praktizierte Frauenquote im öffentlichen Dienst über diese Bedenken hinwegsetzen. Dann aber muß der bevorzugte ausländische Bewerber mindestens gleich qualifiziert sein wie sein deutscher Konkurrent. Diese Vorgabe dürften die wenigsten Migranten erfüllen, wie jetzt auch die Berliner Feuerwehr erfahren mußte. Mit großem Aufwand wollte diese gerade unter Migranten Auszubildende werben. Allerdings bestand kein Bewerber mit ausländischen Wurzeln die simplen Teile des Einstellungstest. Integration kann eben nicht durch Gesetze und Quoten erzwungen werden.

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