© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/10 30. April 2010

Härte vor der Wahl
Milliardenkredite für Griechenland: Merkels Politik ist verantwortungslos
Karl Albrecht Schachtschneider

Griechenland wird geholfen – wirklich? Nicht wegen der neugriechischen Art von Wahrheiten, aber doch wegen Griechenland überhaupt, der Wiege der Demokratie, und noch mehr wegen der Währungsunion. Wenn die Zahlungsunfähigkeit der Griechen nicht abgewandt werde, sieht man Gemeinschaftsgeld in Gefahr. Der Euro steht für „Europa“ wie einst die DM für Deutschland.

Natürlich sollen die Griechen aus der Hängematte steigen und an die Arbeit gehen, selbst wenn sie schon 50 Jahre alt sind, vielleicht sogar, wenn sie in öffentlichen Diensten stehen, ohne Büro und ohne Aufgabe, nur mit Gehaltsanspruch. Der IWF soll den Griechen die Fesseln anlegen. Er hat Übung darin, Volkswirtschaften in die Rezession, ja Depression zu zwingen. Aber der Union fehlen die Instrumente. „Madame No“ hat für die Wahl in Nord-rhein-Westfalen Härte vorgespielt. Aber jetzt drängt es. Die Finanzmärkte machen keine Pause, die Banken sorgen sich um ihre bestens rentierten Kredite.

Und was sollen lästige Rechtsfragen? Es finden sich immer Juristen, die auch gegen Wortlaut und Sinn der Verträge und der Verfassung gutachten. Wenn man sie überhaupt braucht. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 1998 mit der Euro-Klage kurzen Prozeß gemacht und damit dem Unglück seinen Lauf gelassen. Auf dieses Gericht haben sich die Politiker meist verlassen können. Auch die Verfassungsrichter haben jedoch einen Ruf zu verlieren – noch.

Das Grundrecht des Artikels 14 (GG), die Eigentumsgewährleistung, erneut zu entwerten, nur um das große Projekt der Integrationspolitik, Unionswährung und schließlich Unionsstaat, zu retten, paßt so gar nicht zu der Aufforderung des Gerichts im Lissabon-Urteil, gegen „ausbrechende Rechtsakte“ der EU Rechtsschutz zu suchen. Ausgerechnet diesem Eigentumsgrundrecht hatte der Euro-Beschluß ein Klagerecht, technisch gesprochen: ein subjektives Recht des Bürgers, nicht abzugewinnen vermocht, obwohl das Gericht eingesehen hatte, daß die Eigentumsgewährleistung wesentlich gegen die Inflation gerichtet ist und die Geldwertstabilität garantiert.

Darum würden sich aber Parlament und Regierung, nicht die Gerichte bemühen müssen; denn es gehe um „ökonomische Erkenntnisse und politische Gestaltung“– in welcher politischen Agenda eigentlich nicht? Die Judiziabilität zu begrenzen, ist das gern genutzte Pilatus-Argument des Bundesverfassungsgerichts. Dabei hatten wir vier Euro-Kläger nur die Einhaltung der klaren Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages eingefordert.

Diese dienen dem Schutz der Löhne, der Gehälter, der Renten, der Pensionen, der Ersparnisse, die schwer unter der Währungsunion leiden. In Südeuropa sind die Arbeitseinkommen, weitgehend kreditfinanziert, in etwa um 40 Prozent gestiegen. Das hat die Wettbewerbsfähigkeit der PIIGS ruiniert, weil sie ihre Währung nicht leistungsgerecht abwerten konnten. Auch andere Länder haben die griechische Krankheit.

Die Union hat sich als unfähig erwiesen, die vertragsgemäße Haushaltsdisziplin durchzusetzen. Die Währungsunion folgt einem untauglichen Konzept. Man kann den optimalen Währungsraum nicht durch eine staatenübergreifende Einheitswährung erzwingen. Die Wirtschafts-, Sozial- und Währungspolitik muß eine Einheit bilden und läßt sich nicht von der Verantwortung für die Politik trennen. Das vermag nur ein Staat zu leisten, dessen Volk das Schicksal seiner Politik zu tragen hat. Nun wird auch der Schaden sozialisiert. Der Finanzausgleich durch die Hilfen ist endgültig der Bundesstaat. Der aber ist ohne ein neues Verfassungsgesetz, dem alle Völker der Union zustimmen müßten, auch nach dem Lissabon-Urteil demokratiewidrig.

Die Entwicklung hat unsere Analyse bestätigt, etwas später als erwartet. Wenn die Kosten guten Lebens anderen Völkern aufgelastet werden können, etwa über geliehene, nicht leistungsgerechte Zinssätze, geht das nicht lange gut. Das erweist die Haushaltskrise der südeuropäischen Euro-Staaten, aber auch Irlands erneut.

Zum Rückzug der Griechen aus der Euro-Gruppe gibt es keine Alternative, rechtlich wegen der No-Bailout-Klausel des Artikels 125 (EU-Arbeitsvertrag) und wirtschaftlich, weil die Haushaltshilfen weder des IWF noch der EU die Marktfähigkeit Griechenlands herstellen. Athen muß abwerten können. Zugleich muß Griechenland sich weitgehend von seinen Schulden lossagen. Das ist schmerzlich – für die Gläubiger, die Banken. Spekulation ist ein Risiko, auch die auf die Haftungsübernahme kreditfähiger Staaten. Griechenland wird weder Kredite begleichen noch wirksam sparen können. „Staatsbankrotte“ sind nicht ungewöhnlich. Die Hilfen verzögern zwar das Ende der unionsweiten Währung, vergrößern aber den Gesamtschaden immens. Keinesfalls darf der Schaden erneut unseren Kindern aufgelastet werden, auch aus Rechtsgründen nicht. Wenn die Schuldenpolitik glimpflich abgeht, bleibt es bei einer mittleren Inflation.

Die Politik Angela Merkels ist verantwortungslos. Hoffentlich verhilft das Bundesverfassungsgericht im Interesse eines europäischen Europa der wirtschaftlichen Vernunft und vor allem dem Recht zum Sieg.

 

Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider ist Verfassungsrechtler. Er klagte 1998 gegen die Einführung des Euro

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