© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/10 19. Februar 2010

Meldung
Recht auf Adoption
Peter Freitag

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen künftig ein fremdes Kind adoptieren können; das bisher geltende Verbot sei verfassungsrechtlich nicht länger aufrechtzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

Die Parlamentsmitarbeiter beziehen sich darin auf einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2009, wonach die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Auszahlung einer Hinterbliebenenrente grundgesetzwidrig ist. Daraus lasse sich nach Ansicht der Wissenschaftlichen Dienste die Notwendigkeit einer umfassenden Gleichstellung „in allen Rechtsgebieten“ ableiten. Der bloße Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz reiche als Begründung für eine Ungleichbehandlung nicht aus, solange kein „sachlicher Rechtfertigungsgrund“ vorliege.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf das noch unveröffentlichte Gutachten berichtete, gebe es „keine aktuellen empirischen Studien“, laut denen „das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei“. Daher könne dieser Einwand nicht gegen das Adoptionsrecht ins Feld geführt werden. Die Autoren verweisen im übrigen auf die aktuelle Rechtsprechung der höchsten Verfassungsrichter, wonach der biologischen Elternschaft kein Vorrang vor der rein rechtlichen zukomme. Eine Beschwerde gegen den Ausschluß einer gemeinschaftlichen Adoption gleichgeschlechtlicher Paare liegt derzeit in Karlsruhe vor. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste soll sowohl bei der FDP als auch bei den Grünen positive Resonanz gefunden haben.

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