© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/10 19. Februar 2010

Dresden-Gedenken
Kriminelle Praktiken
von Thorsten Hinz

Der Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland in Dresden war vom Bautzener Oberverwaltungsgericht genehmigt worden. Gegen dieses Urteil riefen Politik, Medien und die sogenannte Zivilgesellschaft eine stärkere Instanz zu Hilfe: einen Mob, der größtenteils von auswärts anreiste oder herangekarrt wurde. Wer also bestimmt die Regeln in Deutschland? Tatsächlich noch der Rechtsstaat oder bereits der antifaschistische Gesinnungsstaat?

Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes ist eindeutig: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Doch eine entsprechende Anzeige gegen die Blockierer, Politiker, Journalisten und die Dresdner Polizeiführung wäre so aussichtslos wie der Versuch, den Teufel bei seiner Großmutter zu verklagen. Das bedeutet, daß der deutsche Rechtsstaat in nicht unwesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt ist.

Wenn die Funktionseliten in Rußland oder im Iran in vergleichbarer Weise vorgehen, zetert die deutsche Presse über kriminelle Herrschafts­praktiken.

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