© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/09 27. November 2009

Meldungen

Gewalt gegen Polizisten nimmt deutlich zu

Berlin. Die Gewalt gegen Polizisten ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen. Laut einer Vorlage des Arbeitskreises Polizei der Innenministerkonferenz (IMK) sind die „Fallzahlen beim Widerstand gegen die Staatsgewalt“ seit 1999 um rund 31 Prozent gestiegen, berichtet die Welt. Am häufigsten seien Körperverletzungsdelikte und Widerstandshandlungen. Die IMK will sich auf ihrer nächsten Sitzung im Dezember in Bremen mit dem Thema beschäftigen. Zugleich wurde das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen mit einer Studie über die Gewalt gegen Polizisten beauftragt. Der Fragebogen der Untersuchung ist bei Polizisten auf Kritik gestoßen, da die Beamten auch nach ihrer Kindheit befragt werden. 

 

Senat widerspricht Gebetsraum-Urteil

Berlin.  Der Berliner Senat beabsichtigt, gegen das sogenannte Gebetsraum-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vorzugehen. Im März vergangenen Jahres hatte das Gericht das Diesterweg-Gymnasium in Wedding dazu verpflichtet, dem damals 14 Jahre alten Schüler Yunus M. einen Gebetsraum für islamische Gebete zur Verfügung zu stellen. Das Urteil wurde diesen September bestätigt, allerdings hat das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. SPD-Schulsenator Jürgen Zöllner sagte nun gegenüber dem Tagesspiegel: „Ich erwäge sehr wohl ernsthaft, Berufung einzulegen, weil das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin hat.“ Nach Angaben der Schulverwaltung benutzt Yunus M., der sich vor Gericht gleich von zwei Anwälten vertreten ließ, den Gebetsraum kaum.

 

Bewährungsstrafe für Bundespolizisten

Berlin. Weil er bei den diesjährigen Mai-Krawallen in Berlin mindestens drei Steine „gezielt und mit erheblicher Wucht“ auf Einsatzkräfte der Polizei geschleudert hatte, ist ein Bundespolizist zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Die Richter sprachen den 24jährigen Beamten auf Probe aus Frankfurt am Main wegen versuchter Körperverletzung schuldig, da er „zumindest billigend in Kauf genommen hatte“, die Polizisten zu verletzen. Da er die Steine „nicht aus einer gewalttätigen Menschenmenge“ heraus geworfen habe, sprach ihn das Gericht vom Vorwurf des Landfriedensbruchs frei. Beim Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als strafverschärfend wertete die Kammer, daß der Verurteilte von Beruf Polizist ist: Damit habe er „das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei besonders erschüttert“. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll der derzeit suspendierte Beamte aus dem Polizeidienst entlassen werden.

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