© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/09 09. Oktober 2009

Liberalisierung des Namensrechts
Gendermania
von Ellen Kositza

Jan-Olov Ågren darf (auch) Madeleine heißen. Der Mann, der als Diskriminierungsexperte für das Rote Kreuz arbeitet und in seiner Freizeit Frau spielt – ein Foto des gemütlich wirkenden Menschen gibt es auf „seinem“ Facebook-Konto zu sehen –, firmiert seit Jahrzehnten unter diesen bisexuellen Namen. Anstoß nahm das verwirrte Finanzamt. Per Grundsatzurteil hat das Stockholmer Regierungsgericht nun befunden: Jeder erwachsene Landsmann (vice versa: jede Landsfrau) darf nach Gutdünken zum Geburtsnamen weitere Namen, Kürzel oder Buchstaben anhängen, die dann offiziell gültig sind.

Fraglich bleibt, welche Zeichen und Wörter unter den „Anstößigkeitsvorbehalt“ fielen, der gemäß Urteil offen geblieben ist. Spaßvögel werden die Probe aufs Exempel – die eine Probe auf politische Korrektheit sein wird – machen. Immerhin: Die Liberalisierung des Namensrechts betrifft „mündige“ Bürger und deren freie Entscheidung – noch nicht Neugeborene. Auch dieses Jahr und hierzulande sind Kindernamen wie Jamie Lennox, Floyd und Sullivan rechtmäßig eingetragen worden. Ågren hat aus Neigung einen seltsamen Lebensweg beschritten. Bei Lennox & Co. (man denke an die jüngste „Kevinismus“-Studie zu „Kindernamen und Berufschancen“) stellen bereits die Namen Weichen. Das ist der Unterschied.

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