© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/09 11. September 2009

Meldungen

Bundeskriminalamt warnt vor Anschlägen

Mainz. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat vor Terroranschlägen in Deutschland vor der Bundestagswahl gewarnt. Das geht laut dem ARD-Magazin „Report Mainz“ aus einem als Verschlußsache deklarierten Lagebericht des BKA hervor. In dem nur für den Dienstgebrauch vorgesehenen Bericht heißt es, „daß vor allem das unverändert hohe Engagement Deutschlands in Afghanistan als Rechtfertigungsgrund für Anschläge gegen deutsche Interessen im In- und Ausland durch islamistische Organisationen genutzt wird“. Seit Jahresbeginn habe es einen deutlichen Anstieg islamistischer Propaganda mit unmittelbaren Deutschlandbezügen gegeben. Diese direkte Ansprache Deutschlands sei neu, zitiert das Magazin aus dem Bericht, der noch vor der von der Bundeswehr befohlenen Bombardierung zweier Tanklaster verfaßt wurde. Al-Qaida und ihr nahestehende islamistische Terrorgruppen gingen offenbar von der Instrumentalisierbarkeit wichtiger politischer Ereignisse in Deutschland aus, weshalb der Bundestagswahl eine „herausragende Bedeutung“ zukomme.

 

Begleitgesetze: Gutes Zeugnis von Murswiek

Berlin. Die am Dienstag vom Bundestag beschlossenen Begleitgesetze zum Lissabonvertrag (siehe auch den Kommentar auf Seite 2) setzen nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Dietrich Murswiek die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weitgehend um. Lediglich an einigen Stellen müsse noch nachgebessert werden, sagte Murswiek im Interview mit der Internetzeitung freiewelt.net. „Die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments an der Weiterentwicklung der europäischen Integration sind auf ein völlig neues Niveau gehoben worden“, sagte Murswiek, der als Bevollmächtigter des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) die Klage gegen den Lissabonvertrag in Karlsruhe vertreten hatte
(JF 29/09). „In mehr als einem Dutzend Kategorien von weitreichenden Entscheidungen ist jetzt ein Zustimmungsgesetz erforderlich, für weitere sechs Arten von Beschlüssen ist jetzt vorgesehen, daß der deutsche Vertreter im Rat nur auf der Basis eines zustimmenden Parlamentsbeschlusses zustimmen darf“, verdeutlichte er. Allerdings fehlten direktdemokratische Entscheidungsrechte.

 

Gericht erlaubt „Djehad“  als Namen

BERLIN. Eltern dürfen in Deutschland ihren Sohn „Djehad“ nennen. Dies hat das Berliner Kammergericht in einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Nach Ansicht der Richter gefährden die Eltern mit der Wahl dieses Vornamens nicht das Wohl ihres Kindes. Ein Standesbeamter hatte die beantragte Beurkundung des Namens im Geburtenbuch mit der Begründung abgelehnt, das Kindeswohl sei erheblich gefährdet, da „Djehad“ auf deutsch „Heiliger Krieg“ bedeute.

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