© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/09 21. August 2009

Zivilgesellschaftliche Fatwa
Unter Zombies und Mutanten: Warum die deutsche Presse im Fall des verurteilten Josef S. versagt
Thorsten Hinz

Der Anwalt des 90jährigen früheren Wehrmachtsoffiziers Josef S. nennt das „Lebenslänglich“-Urteil gegen seinen Mandanten „skandalös“. Laut Presseberichten sind während des Prozesses weder Dokumente vorgelegt noch Zeugen aufgeboten geworden, die einen direkten Befehl des Angeklagten belegen. Gerichtsfest ist dagegen die Aussage des Anklägers Hans-Joachim Lutz: „Eine absolute Gewißheit ist nicht erforderlich, es reicht ein ausreichendes Maß an Sicherheit.“

Josef S. war nach einem elf Monate dauernden Verfahren am Dienstag voriger Woche vom Landgericht München wegen zehnfachen Mordes und versuchten Mordes an italienischen Zivilisten im Juni 1944 zu lebenslanger Haft verurteilt worden (JF berichtete).

Völlig versagt hat in diesem Fall die Presse, die durchweg Genugtuung äußerte und nicht auf die Idee kam, nach den Zusammenhängen von Partisanenkrieg, Geiselerschießungen, Haager Landkriegsordnung usw. zu fragen. In der Welt schrieb der Chefredakteur und Alt-68er Thomas Schmidt vom „Unrecht, das nicht verjährt“. Es handelt sich um ein Unrecht, das ausschließlich Deutschen begehen können. Hinter solchem Geschichtsrassismus steckt weniger Bosheit als vielmehr Unwissen und Sprachlosigkeit. Die deutschen Journalisten haben für den Prozeß keine anderen Worte zur Verfügung als die moralisierenden Sprachfertigteile. Auch die meisten Leserkommentare, die Kritik oder Unbehagen ausdrückten, drangen zu den historischen und politischen Zusammenhängen kaum einmal vor.

Der Zweite Weltkrieg wurde als ein internationaler Bürgerkrieg gegen Deutschland geführt. Die Alliierten verfügten über die Macht, das eigene Gesetz zum universell gültigen Weltgesetz zu erheben. In dem Maße, wie sie dieses Gesetz absolut verkörperten und hüteten, wurde der deutsche Kriegsgegner zum absoluten Gesetzesbrecher und setzte sich absolut und unbedingt ins Unrecht. Das war nicht, wie Journalisten stets vermuten, eine Folge deutscher Verbrechen, sondern die juristischen Vorbereitungen dazu hatten schon lange vor Kriegsausbruch begonnen.

Im Bürgerkrieg wird das Recht aufgehoben, aber im Namen des Rechts. Der Besiegte wird der Jurisdiktion des Feindes unterworfen. Dieser sitzt über ihn zu Gericht, ohne aufzuhören, Feind zu sein. Die Errichtung von Tribunalen soll den Schrecken nicht mildern und abschließen, sondern fortsetzen. Der militärische Sieg wird auf immer neue Bereiche ausgeweitet, um den Besiegten auch psychologisch, moralisch, geistig, rechtlich, historiographisch zu vernichten bzw. zu brechen.

Die Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“ und jetzt der Prozeß gegen Josef S. liegen in der Konsequenz dieser Entwicklung. Wenn der Staaten- sich in einen internationalen Bürgerkrieg verwandelt, stehen die Angehörigen desjenigen Staates, der zum internationalen Gesetzesbrecher erklärt wird, in der Gefahr, als kriminelle Handlanger des Gesetzesbruchs belangt zu werden.

Bereits 1938 wies Carl Schmitt auf Überlegungen in den USA und Westeuropa hin, für Individuen ein völkerrechtliches Widerstandsrecht gegen innerstaatliche Anordnungen einzuführen, welche gegen das Völkerrecht verstoßen. Es gab Stimmen, die sogar eine internationale, unmittelbare Rechtspflicht verlangten, sich Gestellungsbefehlen zu völkerrechtswidrigen Kriegen zu entziehen. Wobei selbstredend der Sieger entscheidet, was völkerrechtswidrig ist und was völkerrechtskonform.

Formell ist es dazu nicht gekommen, aber der entsprechende Geist hat Deutschland überwältigt. Davon zeugen die Verdammung der Wehrmacht als „Verbrecherbande“ und die Erhebung des – deutschen – Deserteurs zum Helden. Pech für alle, die bei der Fahne blieben, anstatt aus dem „marschierenden Schlachthaus“ (Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann) zu desertieren.

Die besondere Qualität besteht inzwischen darin, daß keine auswärtige Macht, sondern Teile der bundesdeutschen Funktionseliten den Part der antideutschen Bürgerkriegspartei übernommen haben: Sie stellen radikal die nationalen Traditionen und Vorgängergenerationen in Frage und verhängen über Versuche, ein ausgewogenes Geschichtsbild darzustellen, die zivilgesellschaftliche Fatwa.

Das ist weltgeschichtlich neu. Wie konnte es dahin kommen? Hinweise dazu finden sich in Karl Jaspers’ berühmter Schrift „Die Schuldfrage“, veröffentlicht 1946. Jaspers erkannte durchaus die Fragwürdigkeit der Nürnberger Tribunale, argumentierte aber, die Schuld der Deutschen sei derart groß und offensichtlich, daß ihnen Hinweise auf die Schuld der anderen nicht erlaubt seien, denn das würde zum „Ausweichen vor der Reinigung“, also der Läuterung, Reue und Buße führen. „Der Beschuldigte hört die Vorwürfe von außen aus der Welt oder von innen aus der eigenen Seele.“ Doch was, wenn die äußeren Instanzen – etwa durch Umerziehung – so stark auf die Seelen einwirken, daß deren Autonomie zerstört wird und sie nichts anderes mehr sind als leere Resonanzräume der äußeren Schuldzuschreibung? Zu dieser Gefahr schweigt Jaspers.

Aber noch war es nicht so weit. Sogar in der berüchtigten Hypermoral schienen Reste politischen Selbstbehauptungswillens auf. Angesichts der Extremsituation, daß Deutschland geteilt war und im Kriegsfall zum Schlachtfeld und ausgelöscht zu werden drohte, glaubte man Schonung und Handlungsspielräume zu erlangen, indem man sich der Weltmoral der Sieger und ihrer totalen Schuldzuschreibung unterwarf.

Analog dazu hatten die mit der Hypermoral verbundene Doppelmoral und Heuchelei den Zweck, sich Enklaven zu erobern, in denen der Heucheleizwang weniger stark war. Greifbar wird das in der Dialektik von Tabuisierung und Enttabuisierung, die Günter Grass so virtuos verkörperte: Grass attackierte die Vertriebenen und hielt desto trotziger an seiner Heimatstadt Danzig als literarischem Lebensthema fest.

Solange ein Restgefühl für den funktionalen Charakter der Hypermoral und Heuchelei bestand, existierte die Chance, zu einer neuen Rationalität des politischen und geschichtlichen Denkens zu kommen. Inzwischen hat die zivilreligiöse Indoktrination die Heuchelei und Schuldgefühle unauflöslich miteinander verknotet und in die seelischen Tiefenschichten getrieben. Der Sozialphilosoph Peter Furth hat diesen Vorgang fulminant beschrieben, seine Aufsätze sind das Geistvollste, was seit Arnold Gehlen über die bundesdeutsche Mentalität gesagt wurde.

Das traurigste Ergebnis des internationalen Bürgerkriegs sind die tonangebenden Zombies und Mutanten, für die Karl Jaspers’ Satz von 1946 unumstößlich ist: „Wenn wir unsere eigene Schuld bis in ihren Ursprung verfolgen, so stoßen wir auf das Menschsein, das in deutscher Gestalt ein eigentümliches, furchtbares Schuldigwerden angenommen hat (...).“ Da kommt es dann, wie im Fall das Josef S., auf das individuell Konkrete und auf die historischen Zusammenhänge schon gar nicht mehr an.

Foto: Angerer der Ältere, Kein schöner Land (2003): Inzwischen hat die zivilreligiöse Indoktrination die Heuchelei und Schuldgefühle unauflöslich miteinander verknotet und in die seelischen Tiefenschichten getrieben

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen