© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/09 14. August 2009

Josef S. verurteilt
Prozeß: Lebenslange Haft für ehemaligen Gebirgsjäger
Georg Pfeiffer

Der ehemalige Wehrmachtsoffizier Josef S. (JF 33/09) ist am Dienstag vom Landgericht München wegen eines Massakers im Jahre 1944 in der Toskana in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wird der Mord an zehn Zivilisten und ein versuchter Mord zur Last gelegt. Vom Vorwurf des Mordes an vier weiteren Personen wurde der ehemalige Gebirgsjäger freigesprochen. Eine „besondere Schwere der Schuld“ wurde nicht festgestellt.

Josef S. selbst bestreitet den Vorwurf, er habe die Ermordung der Zivilisten als Sühne für zwei von Partisanen erschossene Wehrmachtssoldaten befohlen. Er habe von dem Geschehen keinerlei Kenntnis gehabt und sei ausschließlich mit der dringenden Instandsetzung einer Brücke beschäftigt gewesen, die seine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch genommen habe. Das erachtete die Strafkammer als nicht glaubwürdig, unter anderem, weil der Ort des Massakers weniger als einen Kilometer von der Brücke entfernt liege. Josef S. war der einzige dienstführende Offizier vor Ort.

Der Vorsitzende Richter verneinte das Mordmerkmal der Grausamkeit. Es sei nicht erwiesen, daß der Angeklagte den Opfern besondere Qualen habe zufügen wollen. Bejaht wurde dagegen das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“, weil die Tötung ausschließlich zur Rache angeordnet worden sei. Insbesondere begründete das Gericht den schweren Schuldspruch damit, daß der Mord an den Soldaten nicht untersucht und nach den Mördern nicht gefahndet worden war, sondern statt dessen Personen hingerichtet wurden, die mit dem Mord an den deutschen Soldaten nichts zu tun hatten. Da die Wehrmacht bereits im Abzug begriffen war, sei diese Hinrichtung unbeteiligter Personen auch nicht durch Abschreckung zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit zu rechtfertigen gewesen. Die Verteidiger von Josef S. kündigten an, Revision einzulegen.

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