© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/09 17. Juli 2009

Durchfallen schwergemacht
Integration: Seit September 2008 haben mehr als 45.000 Ausländer den neuen Einbürgerungstest erfolgreich bestanden
Christian Vollradt

Fast alle Ausländer, die an einem Einbürgerungstest teilgenommen haben, waren erfolgreich. Die „Bestehensquote“ liegt demnach bei etwa 98 Prozent. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Demnach haben zwischen 1. September 2008 und 31. März 2009 deutschlandweit 45.679 der 46.266 Teilnehmer den Test bestanden.

Anders als die Linkspartei stellt die Bundesregierung daher auch keine abschreckende Wirkung durch den Einbürgerungstest fest: Die hohe Erfolgsquote lasse vielmehr darauf schließen, daß „die Anforderungen des Testes nicht unüberwindbar sind und von potentiellen Einbürgerungsbewerbern auch nicht so angesehen werden“, heißt es in der Antwort. Die Abgeordneten der Linken hatten moniert, daß die seit dem Jahr 2000 rückläufigen Einbürgerungszahlen mit den dafür zu hohen Hürden zusammenhingen. Nach Meinung der Bundesregierung müsse das Einbürgerungsrecht jedoch auch besonders „die Belange der aufnehmenden Gesellschaft berücksichtigen“. Abstriche von geforderten Integrationsleistungen, nur um die Einbürgerungszahlen zu steigern, seien daher nicht sinnvoll und „gegenüber der ausländischen Bevölkerung das falsche Signal“. Zu diesen Einbürgerungsvoraussetzungen „gehören Kenntnisse über Staat, Geschichte und Kultur sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse“.

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland 113.030 Ausländer eingebürgert. Bei 59.241 von ihnen (52,4 Prozent) wurde dabei trotz der Vorgabe, Mehrstaatlichkeit grundsätzlich zu vermeiden, das Fortbestehen ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit hingenommen. Seit dem Jahr 2000 kommen jedes Jahr noch ungefähr 40.000 Kinder ausländischer Eltern hinzu, die die deutsche Staatsangehörigkeit bereits mit ihrer Geburt erwerben – bis Ende 2007 waren dies insgesamt 355.139 Personen.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung außerdem auf das 1999 reformierte Staatsangehörigkeitsrecht, mit dem das Geburtsortsprinzip eingeführt sowie die erforderliche Aufenthaltsdauer abgesenkt wurde. Dies sei „ein offenes Angebot zur Einbürgerung“; ob es angenommen werde, sei „eine individuelle und freiwillige Entscheidung eines jeden Zuwanderers, der die Voraussetzungen dafür erfüllt“. Auf diese persönliche Entscheidung könne „durch die Politik nur begrenzt Einfluß“ genommen werden, heißt es im Schreiben der Bundesregierung. Dagegen befürchtet die Linkspartei, daß durch die rückläufige Zahl der Einbürgerungen und die niedrige Einbürgerungsquote in Deutschland die „demokratische Idee Schaden nimmt“, da „Millionen dauerhafte Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes von der Möglichkeit der demokratischen Wahl faktisch ausgeschlossen werden, weil die Einbürgerungshürden zu hoch sind“. Aus diesem Grund fordert ihre Bundestagsfraktion „erhebliche Erleichterungen bei der Einbürgerung“. Die Bundesregierung sieht dagegen in den Einbürgerungsvoraussetzungen „keinen faktischen Ausschluß von der Möglichkeit zur demokratischen Wahl“. Im übrigen entsprächen die in Deutschland geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen „dem europäischen Standard“.

Die Bundesregierung teilte ebenfalls auf eine Anfrage der Linksfraktion mit, daß Türken aufgrund einer Ausnahmevorschrift auch dann eingebürgert werden können, wenn sie zuvor nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind. Hintergrund ist die Weigerung Ankaras, Auslandstürken aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen, wenn diese keinen Wehrdienst geleistet oder sich von diesem nicht freigekauft haben.

Laut Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag 31.Dezember 2007 in Deutschland 4.315.203 Ausländer, darunter 1.557.631 Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Unter den hier lebenden Ausländern beträgt die Arbeitslosenquote 20,3 Prozent, während die der Deutschen bei 9,3 Prozent liegt. Außerdem gab es im Jahr 2007 in Deutschland durchschnittlich rund 1.338.000 ausländische Personen, die staatliche Hilfsleistungen bezogen haben.

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