© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/09 10. Juli 2009

Europapolitik als Verteidigungsfall
Bundestag: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag rüstet sich das Parlament für das Nachsitzen in der Sommerpause
Hans Christians

Für den einen oder anderen Vertreter der Berliner Regierungsparteien mag die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon eine lästige Pflicht gewesen sein. Insgeheim glaubten ohnehin nur kühne Optimisten, daß die Karlsruher Richter das Vertragswerk zur Neustrukturierung der Europäischen Union stoppen könnten. Doch dieser ganz große Paukenschlag fiel erwartungsgemäß aus. Die Richter erklärten, daß das Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar sei, setzten aber auch deutliche Grenzen.

Als wichtigste Auflage – entschieden die Karlsruher Juristen – muß das Begleitgesetz „über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ geändert werden. Daß dieses Gesetz bisher noch nicht über den Entwurfsstatus vom März 2008 hinausgekommen ist, wirft ein zweifelhaftes Licht auf die Arbeit des Bundestags. Ziemlich süffisant titelt dann auch das Nachrichtenmagazin Focus in seiner Online-Ausgabe „Verschlagene Parlamentarier, wache Richter“. Im Kern geht es darum, daß das Bundesverfassungsgericht mit dem Kontrakt von Lissabon das Ende der Fahnenstange in Sachen europäischer Einigung erreicht sieht. „Mehr Europa darf nicht sein“, läßt sich die Urteilsbegründung auf den Punkt bringen, die Rechte von Bundesrat und Bundestag müssen in dem neu zu verhandelnden Begleitgesetz stärker definiert werden.

Da diese Angelegenheit für die bundesdeutschen Parlamentarier ziemlich peinlich ist, drücken alle Fraktionen mit Ausnahme der Linkspartei auf das Tempo. Der Vertrag von Lissabon kann nämlich erst dann in Kraft treten, wenn er in allen 27 Mitgliedsländern der EU ratifiziert worden ist. Bisher scheiterte dieses Vorhaben an dem Mehrheitsvotum der irischen Bevölkerung.

Doch nach massiven Beeinflussungen aus Brüssel und Straßburg werden die Bewohner der Grünen Insel am 2. Oktober erneut zu den Wahlurnen getrieben. Das EU-Motto „Solange abstimmen, bis es paßt“ hat sich schon bei der Diskussion um die Euro-Einführung bewährt. In der Bundesrepublik hat man es in all den Jahren tunlichst vermieden, eine europapolitische Debatte auf die Tagesordnung zu setzen. Und auch diesmal ist man in Berlin bemüht, den Eindruck zu erwecken, bei den Korrekturen zum Begleitgesetz handele es sich lediglich um eine Kleinigkeit. Ende August, folglich in der Sommerpause, soll der Bundestag nun zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

„Das ist eigentlich ein falscher Begriff, weil es keine Sondersitzungen im klassischen Sinne gibt. Dies wäre nur in absoluten Ausnahmesituationen oder im Verteidigungsfall ein angemessener Begriff“, teilte die Pressestelle des Bundestags mit. Die Begründung des Parlamentsdienstes ist schlüssig, „schließlich bleibt den Abgeordneten ja fast zwei Monat Vorlaufzeit, um sich einzurichten.“ Denn bedingt durch die Versäumnisse der Parlamentarier ist eine öffentliche Debatte entstanden, wer für die Mehrkosten aufkommt, wenn der Bundestag während der Sommerpause zusammentreten muß. Erfahrungsgemäß können schnell einige hunderttausend Euro zusammenkommen, wenn mehr als 600 Abgeordnete aus der Ferne eingeflogen werden können. Die Pressestelle verweist auf die Reise-Pauschalen, sagt aber auch: „Wenn natürlich jemand eine Urlaubsreise unterbrechen muß, dann werden diese Kosten übernommen“ – über die potentielle Höhe entsprechender Forderungen schweigt man sich allerdings aus. „Das entscheidet die Verwaltung nach einer Einzelfallprüfung.“ Nun kommt das „Nachsitzen“ für die Berliner Abgeordneten zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt.

Denn angesichts des aufziehenden Bundestagswahlkampfs eignet sich Europa natürlich trefflich als Thema. So war es auch nur auf den ersten Blick erstaunlich, daß sich die CSU hinter ihren „Abweichler“ Peter Gauweiler stellte, der als Mitkläger maßgeblich an dem Karlsruher Urteil beteiligt war. Der Vertreter des konservativen Unionsflügels hatte sich mehrfach lautstark zu Wort gemeldet, war allerdings am geschlossenen Widerstand der CDU-Mehrheit gescheitert. Daß aus diesem Kreis nun lanciert wurde, Gauweiler habe seine Bedenken in Fraktionssitzungen nie geäußert, trieb die Bajuwaren auf die Palme. In der Tat hatte der ehemalige Landesminister wiederholt versucht, auf die Rednerliste zu gelangen, was stets hintertrieben wurde. Nun hat CDU-Fraktionschef Volker Kauder angekündigt, man wolle Gauweiler künftig stärker einbinden.

Doch die CSU hat Morgenluft gewittert. Das Thema „Lissabon“, so heißt es intern, biete die Möglichkeit, EU-Skeptiker an die Union zu binden. So hat der bayerische Europaminister Joachim Herrmann angekündigt, seine Partei wolle dafür sorgen, daß die Rechte des deutschen Parlaments deutlich gestärkt werden. Während sich die Christsozialen als Sachwalter deutscher Interessen gerieren, schweigt die Kanzlerin dazu – sehr zum Leidwesen der Grünen. Deren Vormann Jürgen Trittin forderte:  „Angela Merkel muß die CSU zur Räson rufen.“ Zuviel EU-Skepsis schickt sich in Berlin eben doch nicht. 

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