© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/09 26. Juni 2009

Meldungen

Berliner Polizeichef für „Kampf gegen Links“

Berlin. Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch hat ein schärferes Vorgehen gegen gewalttätige Linksextremisten gefordert. „Wer die Bekämpfung des gewaltbereiten Linksextremismus der Polizei überläßt, der muß zur Kenntnis nehmen, daß auf Dauer keine durchgreifenden Erfolge zu erzielen sind“, sagte er dem RBB-Inforadio. Er würde sich wünschen, daß die Abgrenzung zum gewaltbereiten Linksextremismus in der Gesellschaft und in der Politik genauso konsequent betrieben werde wie gegen den Rechtsextremismus. Hintergrund der Äußerungen des Polizeipräsidenten ist unter anderem die nicht abreißende Welle von Brandanschlägen auf Autos. Am vergangenen Wochenende hatten zudem rund 2.000 sogenannte „Autonome“ versucht, den Flughafen Tempelhof zu stürmen.

 

52 Anklagen nach Übergriffen am 1. Mai

Berlin. Nach den schweren Ausschreitungen am 1. Mai in Berlin hat die Staatsanwaltschaft bislang 52 Anklagen erhoben. Einem 19 Jahre alten Abiturienten und einem 17jährigen Schüler wird versuchter Mord und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 1. Mai im Stadtteil Kreuzberg einen Brandsatz auf Polizisten geworfen haben. Die beiden hätten in Kauf genommen, daß Menschen getötet werden. Eine Frau hatte durch den Molotowcocktail erhebliche Brandverletzungen erlitten. Angeklagt wurde auch ein 24 Jahre alter Bundespolizist, der sich in seiner Freizeit an den Ausschreitungen, bei denen 479 Beamte verletzt wurden, beteiligt und Steine auf Polizisten geworfen haben soll.

 

Staatsanwalt fordert Lebenslang für Josef S.

München. Im Prozeß gegen den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef S. aus Ottobrunn hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Für Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz bleibt „kein vernünftiger Restzweifel“ über die Täterschaft des Neunzigjährigen an dem Massaker im Juni 1944, dem in der Toskana 14 italienische Zivilisten zum Opfer fielen. Bei seinen Ausführungen stützte sich Lutz unter anderem auf die Bandenlagekarte der Wehrmacht, obwohl diese Abweichungen in Ort, Datum und Anzahl der Opfer enthält. Drei den Angeklagten entlastende Zeugen wurden als nicht glaubwürdig eingestuft. Nebenklägerin Gabriele Heinecke, die dreizehn Angehörige der Opfer vertritt, forderte ebenfalls eine Verurteilung. Daß es in der Beweisaufnahme nicht gelungen war, einen Zeugen zu finden, der Josef S. am Tatort gesehen hatte, solle kein Hindernis für eine Verurteilung sein, denn: „Da verlangt man zuviel.“ Staatsanwalt und Nebenklage waren sich darin einig, daß der Angeklagte in die Befehlskette eingebunden sein mußte. Das Urteil wird am 3. Juli gesprochen.

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