© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/09 26. Juni 2009

200 Euro für eine Fahne im Klo
Schwarz-Rot-Gold: Ein vom Patriotismus genervter Politiker der Jusos findet einen milden Richter
Hinrich Rohbohm

Das Blitzlichtgewitter der Fotografen läßt er geduldig über sich ergehen – auch wenn es ihm sichtlich unangenehm ist. Am Donnerstag vergangener Woche hatte der ehemalige Landesvorsitzende der Jungsozialisten von Mecklenburg-Vorpommern einen Termin: nichts Ungewöhnliches für einen Nachwuchspolitiker.

Es handelte sich jedoch nicht um eine Sitzung irgendeines SPD- oder Juso-Gremiums. Der 23jährige hatte sich in Saal 323 des Amtsgerichts Rostock einzufinden – als Angeklagter. Am 20. Juni vorigen Jahres hatte der Politiker ein Foto von einer im Klo liegenden Deutschlandfahne bei dem Internet- Netzwerk „StudiVz“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Fahnenschändung, eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Robert Hagen ist Student der Sozialwissenschaften an der Universität Rostock – ein Linker, dem die schwarz-rotgoldene Fahneneuphorie während der Fußball-Europameisterschaft auf die Nerven ging. Man mag ihm die Tat nicht so recht zutrauen. Hagen wirkt noch wie ein Jugendlicher. Mit seinem hellgrauen Jacket, dem weißen Hemd und den etwas pummeligen Gesichtszügen würde man ihn rein optisch wohl auch in der Jungen Union bedenkenlos zum Landesvorsitzenden wählen.

Dem ist natürlich nicht so. Denn Robert Hagen ist bei der  SPD-Landtagsfraktion von Mecklenburg-Vorpommern angestellt – als „Projektmitarbeiter“. Was das bedeutet? Er beschäftige sich mit der Klima- und Entwicklungspolitik im regionalen Entwicklungsraum, erklärt er den Journalisten. Die Partei zahlt dem Studenten hierfür monatlich 1.007,49 Euro netto.

Bei diesem Gehalt dürfte es ihm leichtfallen, die vom Gericht auferlegte Geldbuße in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Mit dieser Auflage hatte Richterin Gabriele Krüger das Verfahren eingestellt. Den Betrag soll Hagen an den „Lobbiverein“ zahlen, eine Organisation für die Opfer von rechtsextremer Gewalt.

Aufgrund seiner Aktion habe es keine personellen Konsequenzen gegeben, betont der Sozialdemokrat. So sei er als Juso-Landesvorsitzender „turnusmäßig“ im April dieses Jahres aus dem Amt geschieden. Und auch auf seine Tätigkeit für die SPD-Landtagsfraktion habe der Vorfall keine Auswirkungen.

Nach Bekanntwerden der Tat hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Marc Reinhard den Angeklagten zum Rücktritt vom Juso-Landesvorsitz aufgefordert. Hagen hatte daraufhin das Foto umgehend aus dem Netz entfernt und seine Aktion bedauert.

„Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal klarstellen, daß mein Mandant nicht der Hersteller des Bildes ist“, bekräftigte Robert Hagens Verteidigerin Verina Speckin. Sie weist darauf hin, daß bereits 1995 vor dem Landgericht Aachen ein ähnlicher Vorfall verhandelt wurde. Damals seien Deutschland-Fahnen gar in einen Kothaufen gesteckt worden. Die Richter hätten die Tat als „Kunstwerk“ beurteilt. 

Foto: Robert Hagen: Schändung?

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