© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/09 26. Juni 2009

Das Melderegister und die Vertriebenen
Kommunistisches Recht
von Rudi Pawelka

Für Vertriebene soll gemäß Erlaß von Innenminister Schäuble in den Melderegistern nur noch bei Geburten bis zum 2. August 1945 als Geburtsstaat Deutschland eingetragen werden. Damit bestätigt er die kommunistische Rechtsauffassung, daß die Abtretung Ostdeutschlands durch die Potsdamer Beschlüsse zu diesem Zeitpunkt erfolgt sei. Als Polen und die DDR 1950 im Görlitzer Grenzvertrag die Annexion deutscher Gebiete vereinbarten, protestierten der Deutsche Bundestag und die Westmächte energisch gegen die Verletzung der Potsdamer Regelungen, die Grenzveränderungen bis zu einem Friedensvertrag zurückstellten. Das Bundesverfassungsgericht ging in Urteilen vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus.

Erst 1990 trat mit dem Grenzbestätigungsvertrag mit Polen eine veränderte Rechtslage ein. Schäuble setzt sich jetzt über diese Urteile und die Beschlüsse des Bundestags hinweg. Er übersieht im übrigen auch, daß die Stadt Stettin mit westlichem Hinterland nicht zu dem Gebiet zählt, das von Potsdam erfaßt ist. Polen okkupierte das Land erst später. Es bleibt die Feststellung: Man streichelt Polen, auf den Vertriebenen trampelt man herum.

 

Rudi Pawelka ist Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien.

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