© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  24/09 05. Juni 2009

Schranken gesetzt
Urteil: Ehemaliger Stasi-Offizier muß an DDR-Opfer zahlen
(JF)

Ein ehemaliger Stasi-Offizier ist vom Berliner Landgericht verurteilt worden, 2.500 Euro an einen früheren DDR-Häftling zu zahlen. Das Gericht warf dem Sprecher des sogenannten MfS-Insiderkomitees, Wolfgang Schmidt, „unwahre und beleidigende Darstellungen“ über einen einstigen Gefangenen des zentralen Stasi-Gefängnisses in Berlin vor. Schmidt hatte den heutigen Mitarbeiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Mario Röllig mit Äußerungen zitiert, die er nie getätigt hatte.

Der wegen eines Fluchtversuchs 1987 verhaftete Röllig hatte den früheren Chefauswerter der Stasi-Hauptabteilung XX bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, die unwahren Darstellungen aus dem Internet zu nehmen. Schmidt verpflichtete sich daraufhin im Juni 2008 dazu, bei Zahlung einer Vertragsstrafe sie nicht mehr zu verbreiten. Zwei Monate später fand Röllig die Texte erneut im Internet und erhob Klage. Das Gericht verurteilte Schmidt daraufhin am 26. März 2009 zur Zahlung von 2.500 Euro. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest: „Gerade die Auseinandersetzung einer ehemals für die Stasi tätigen Person mit den Opfern des DDR-Regimes ist von besonderer rechtlicher und auch tatsächlicher Brisanz, und es ist nicht zu verkennen, daß die erneute Veröffentlichung für den Kläger als Opfer der Stasi eine besondere Demütigung bedeutete.“ Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

Der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, begrüßte das Urteil. „Es ist gut, daß das Gericht der Agitation ehemaliger Stasi-Offiziere Schranken gesetzt hat. Es ist nicht hinnehmbar, daß diese ihre Opfer immer wieder öffentlich verhöhnen,“ erklärte Knabe. Schmidt war bereits 2007 wegen der Verleumdung des Gedenkstättendirektors vom Landgericht Berlin zu 70 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden.   

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